Bedingungen für Kundenleistungen

Diese Bedingungen für Kundenleistungen sind die Grundlage aller Verträge, die der Nutzer („Sie“, „Kunde“, „Lizenznehmer“) mit dem Anbieter dieser Leistungen („Finance Loop“, „Auftragnehmer“, „Lizenzgeber“, „wir“, „unser“) für die Erbringung kostenpflichtiger oder partnerschaftlicher Leistungen abschließt. Dies gilt insbesondere für die Platzierung von Werbeformaten, die Erstellung und Lizenzierung von Medien, die Durchführung von Veranstaltungen und die Vergabe von Aufträgen an Dritte.

1 Begriffe

1.1 Ein „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Bedingungen für Kundenleistungen ist ein Auftrag eines Kunden an Finance Loop, ein oder mehrere Werbeformate zu schalten, etwa Message Partner, Premium Partner oder Diamond Partner.

1.2 Eine „Veranstaltung“ im Sinne der nachfolgenden Bedingungen für Kundenleistungen ist der Auftrag eines Kunden, im Namen des Kunden oder in Zusammenarbeit mit ihm eine Online- oder Präsenzveranstaltung auszurichten, etwa als „Webinar-Sponsor“, „Panel-Sponsor“ oder „Summit-Sponsor“. Ein „Teilnehmer“ ist eine zu einer Veranstaltung eingeladene Person. „Netzwerk-Promotion“ bezeichnet jede Maßnahme von Finance Loop, eine Veranstaltung beim eigenen Publikum zu bewerben. „Videoaufzeichnung“ bezeichnet die Aufzeichnung einer Veranstaltung und ihre Verbreitung über die Social-Media-Kanäle und den YouTube-Kanal von Finance Loop. „Veranstaltungsort“ ist der Ort, an dem eine Veranstaltung stattfindet; er wird von Finance Loop gewählt bzw. bestätigt.

1.3 Die „Web-App“ ist die kommende Online-Community von Finance Loop, die Nutzern, die der Community beitreten möchten, Networking- und Lernfunktionen bereitstellt.

2 Vertragsschluss

2.1 Angebote von Finance Loop sind unverbindlich. Ein Vertrag zwischen Finance Loop und dem Kunden kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Finance Loop in Textform oder durch die Ausführung des Auftrags (Zahlung von Finance Loop angenommen und bestätigt) zustande. Mündliche Bestätigungen, insbesondere telefonische, ersetzen die Bestätigung in Textform nicht.

2.2 Diese Bedingungen für Kundenleistungen sind die allein gültigen Bedingungen für die Erbringung entgeltlicher Leistungen. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sie diesen Bedingungen für Kundenleistungen nicht entsprechen.

2.3 Finance Loop ist berechtigt, Aufträge innerhalb von 30 Tagen vor Auftragsbeginn ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Eine Haftung von Finance Loop entsteht dadurch nicht. Bereits bezahlte Rechnungen werden erstattet, abzüglich bereits erbrachter Leistungen.

2.4 Eine Stornierung vertraglich vereinbarter Aufträge durch den Kunden ist jederzeit möglich. Sie muss Finance Loop in Textform zugehen. Bei einer Stornierung mindestens 2 Wochen vor Beginn der Platzierung entstehen dem Kunden keine Kosten. Für spätere Stornierungen wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % des Netto-Auftragswerts berechnet. Zusätzlich wird der bis zum Zeitpunkt der Stornierung geleistete Auftragswert in Rechnung gestellt, gegebenenfalls mit angepasstem Rabattsatz, sofern ein solcher vereinbart wurde.

2.5 Wird in einem befristeten Vertrag ein Rabatt vereinbart, handelt es sich um einen einmaligen Rabatt, der in Folgezeiträumen nicht verrechnet wird.

3 Zahlung

3.1 Die Preise der Leistungen sind im Finance Loop Partner Kit und auf der Website angegeben: https://www.finance-loop.net/services/. Alle Preise für Geschäftskunden sind Nettopreise. Je nach Sitz des Kunden und Umsatzsteuereinstellungen können beim Bezahlvorgang Steuern auf die Nettopreise hinzukommen.

3.2 Es gilt die Vergütung gemäß dem von Finance Loop bestätigten Auftrag. Ist in der Auftragsbestätigung keine Vergütung angegeben, gelten die zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültigen Preise gemäß der Preisliste von Finance Loop.

3.3 Finance Loop stellt die Rechnung gemäß der Vergütungsregelung für die Ausführung des Auftrags. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Kunden ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung des Kunden ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto maßgeblich.

3.4 Befindet sich der Kunde in Verzug oder erlangt Finance Loop Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, kann Finance Loop die Ausführung des laufenden Vertrags unterbrechen, bis alle fälligen Verpflichtungen des Kunden erfüllt sind, und für die weitere Leistungserbringung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

3.5 Der Kunde kann gegen Vergütungsansprüche von Finance Loop nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Kunde Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen.

3.6 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

3.7 Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Finance Loop.

3.8 Handelt es sich bei dem Vertrag um ein Abonnement, verlängert er sich automatisch um den ursprünglichen Buchungszeitraum zu den dann geltenden Konditionen, sofern der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Zahlung für die Verlängerung erfolgt automatisch über die ursprünglich gewählte Zahlungsmethode, sofern verfügbar. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Zahlungsinformationen aktuell und korrekt sind, damit die Verlängerung des Abonnements reibungslos erfolgt.

3.9 Finance Loop schlägt dem Kunden Änderungen dieser Bedingungen vor, indem es den Kunden spätestens 90 Kalendertage vor dem vorgeschlagenen Inkrafttreten per E-Mail oder schriftlich über die Änderungen informiert. Vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens kann der Kunde die Änderungen annehmen, ablehnen oder sich nicht äußern. Äußert sich der Kunde innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung über die vorgeschlagenen Änderungen nicht, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung, treten die vorgeschlagenen Änderungen nicht in Kraft. Finance Loop weist bei jedem Änderungsvorschlag ausdrücklich auf diese Wirkung hin. Ein Widerspruch ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected]

Zur Klarstellung: Änderungen der Entgelte oder Leistungen unterliegen dieser Ziffer sowie dem zugehörigen Media Kit, wobei das Verfahren nach Ziffer 3.10 gilt.

3.10 Die im Media Kit aufgeführten Entgelte oder Leistungen können von Finance Loop nach dem in Ziffer 3.9 festgelegten Verfahren geändert werden, wenn:

a) die Kosten für die Bereitstellung der Leistungen gestiegen sind;
b) die Struktur der Entgelte für die Leistungen insgesamt geändert werden soll; oder
c) der Inhalt der Lizenz/Leistung erweitert wurde;
d) der Wert der Lizenz/Leistungen gestiegen ist;
e) eine Anpassung der Entgelte erforderlich ist, um das Entgeltniveau von Finance Loop an das anderer vergleichbarer Anbieter anzupassen;
f) eine Anpassung der Leistungen erforderlich ist, um das Leistungsniveau von Finance Loop an das anderer vergleichbarer Finanz-Communities anzupassen;

Die Anpassungen der Entgelte und/oder Leistungen nimmt Finance Loop nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Kunden vor.

4 Werbeformate

4.1 Werbeformate werden ausschließlich an der im Werbeauftrag angegebenen Stelle platziert und müssen den technischen Spezifikationen entsprechen.

4.2 Ein Erfolg des Werbeformats wird nicht garantiert. Bezieht sich die Vergütung auf eine bestimmte Anzahl von Kontakten Dritter mit dem Werbeformat, stellt dies keine Zusicherung dar, dass die Kontaktzahl erreicht wird.

5 Eventorganisation

5.1 Jede Partei trägt ihre eigenen Reise- und Hotelkosten.

5.2 Bei Nichterscheinen des Kunden ist eine Erstattung des Kaufpreises nicht möglich.

5.3 Bei Erkrankung der Referenten wird die Veranstaltung auf einen späteren Termin verschoben. Das Veranstaltungspaket bleibt in diesem Fall gültig; eine Erstattung des Kaufpreises ist nicht möglich.

5.4 Finance Loop behält sich das Recht vor, die Veranstaltung auf einen späteren Termin zu verschieben. In diesem Fall behalten die Veranstaltungspakete ihre Gültigkeit und eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nicht möglich.

5.5 Sollte die Veranstaltung auf behördliche Anordnung abgesagt werden und sollten die Veranstalter entscheiden, die Veranstaltung nicht zu verschieben, werden dem Sponsor zwei Drittel des Kaufpreises erstattet, ein Drittel wird nicht erstattet.

5.6 Wird die Veranstaltung des Kunden kofinanziert (etwa über das EDIT/EDITH-Programm der Europäischen Union), hat der Kunde die Logos/Namen der Kofinanzierer in allen Marketingmaßnahmen zu führen, um die Kofinanzierung zu erhalten. Unterlässt der Kunde dies, trägt er die Kosten der Kofinanzierung, sofern die kofinanzierenden Organisationen sie einfordern.

6 Lizenzrechte

6.1 Jede Partei gewährt der anderen eine einfache und nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung ihres jeweiligen Logos zur Bewerbung der Partnerschaft. Werden zur Durchführung der Partnerschaft weitere Grafiken oder Dateien untereinander geteilt, gilt dies ebenso für diese lizenzierten Medien.

6.2 Keine Partei darf lizenzierte Medien in missbräuchlicher, herabwürdigender oder sonst anstößiger Weise oder in einem solchen Zusammenhang verwenden.

6.3 Keine Partei darf die lizenzierten Medien verkaufen, verbreiten, lizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, verpfänden oder auf sonstige Weise an Dritte übertragen, abtreten oder unterlizenzieren. Das Verbot umfasst auch die Nutzung lizenzierter Medien in sämtlichen Online-Vorlagen oder anderen Online-Diensten, die Dritten in irgendeiner Weise Zugang zu den Downloads verschaffen.

6.4 Keine Partei garantiert, dass hinsichtlich der in den lizenzierten Medien dargestellten Gegenstände Lizenzen, Rechte oder Genehmigungen bestehen, seien es Logos, Designs, Architektur, Möbel, Personen oder andere Dinge. An solchen Gegenständen können Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen; der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine Zustimmung Dritter erforderlich ist, und diese gegebenenfalls einzuholen.

6.5 Macht ein Dritter Ansprüche gegen die Nutzung lizenzierter Materialien durch den Lizenznehmer geltend, ist der Lizenznehmer aufgefordert, den Lizenzgeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Im Falle eines berechtigten Einwands besteht der einzige Rechtsbehelf des Lizenznehmers darin, dass der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen entscheidet, ob der Lizenznehmer berechtigt ist, die Materialien auszutauschen, oder ob der Vertrag gegen Erstattung des bereits gezahlten Entgelts, sofern vorhanden, beendet wird. Weitere Rechte oder Ansprüche gleich welcher Art stehen dem Lizenznehmer in Anwendung dieser beschränkten Gewährleistung nicht zu.

7 Beschränkungen der Inhalte und Haftung des Kunden

7.1 Finance Loop ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Inhalt des Werbeformats zu prüfen. Finance Loop ist berechtigt, Inhalte, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, nicht zu platzieren oder eine Platzierung zu beenden. Dasselbe gilt für Links, die zu Inhalten führen, die gegen die vorgenannten Bedingungen verstoßen. Eine vorherige Ankündigung oder gar Abmahnung ist nicht erforderlich. Finance Loop wird den Kunden unverzüglich über die durchgeführte Maßnahme informieren. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet.

7.2 Die Einhaltung des Wettbewerbsrechts sowie nationaler und internationaler Urheberrechte und sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung des Werbeformats und der unter der Linkadresse auffindbaren Inhalte liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt Finance Loop von allen Ansprüchen wegen einer möglichen Verletzung der vorgenannten Rechte durch die Veröffentlichung von Inhalten frei und erstattet Finance Loop die für eine mögliche Rechtsverteidigung entstandenen Kosten in voller Höhe.

7.3 Die Vorlage für die zu veröffentlichenden Inhalte muss den technischen Spezifikationen gemäß der Liste der technischen Anforderungen entsprechen und Finance Loop spätestens fünf Werktage vor der Veröffentlichung übermittelt werden. Wird die Vorlage nicht ordnungsgemäß, also nicht entsprechend den technischen Spezifikationen, geliefert oder erfolgt die Lieferung verspätet oder nachträglich, besteht kein Anspruch auf die vertraglich geschuldete Leistung von Finance Loop. Der Kunde trägt das Risiko der Übermittlung der Inhalte. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Auf Verlangen des Kunden gibt Finance Loop die Vorlage nach Ausführung des Auftrags an den Kunden zurück. Verlangt der Kunde dies nicht innerhalb von drei Monaten nach der letzten Platzierung des Werbeformats, ist Finance Loop berechtigt, die Vorlage zu vernichten.

7.4 Nach Erteilung des Auftrags hat der Kunde unverzüglich zu prüfen, ob die Inhalte korrekt platziert wurden. Etwaige Mängel sind innerhalb der ersten Woche nach Beginn der Platzierung anzuzeigen. Bei verspäteter Mängelanzeige trägt der Kunde die Kosten der gewünschten Änderungen, sofern er den Mangel hätte erkennen können.

8 Gewährleistung für Kunden

8.1 Entfällt die Ausführung eines Auftrags aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus sonstigen Gründen, wird die Ausführung des Werbeauftrags soweit möglich vorgezogen oder neu terminiert.

8.2 Finance Loop wird den Kunden mindestens fünf Werktage vor Beginn der nunmehr geplanten Platzierung über die geplante Verschiebung informieren.

8.3 Kann die Ausführung des Auftrags weder vorgezogen noch neu terminiert werden oder widerspricht der Kunde dem vorgeschlagenen Vorziehen, der Neuterminierung oder der Einbettung in ein anderes Umfeld, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, soweit es sich um Vorauszahlungen handelt. Die dem Kunden für das Werbeformat entstandenen Produktionskosten werden nicht erstattet.

8.4 Sieht der Auftrag vor, dass in einem bestimmten Zeitraum ein bestimmtes Volumen an Klicks / Impressionen geliefert wird, und gelingt dies nicht, verlängert sich der Platzierungszeitraum, bis die entsprechende Anzahl an Klicks / Impressionen erreicht ist. Sowohl der Kunde als auch Finance Loop haben jedoch das Recht, durch Mitteilung in Textform zu verlangen, dass die jeweils andere Vertragspartei das Werbeformat nicht erneut schaltet und die Vergütung von Finance Loop entsprechend angepasst wird.

8.5 Hängt die Vergütung für die Platzierung von Aufträgen von den erzielten Klicks / Einblendungen ab, ist allein das Ad-Server-Reporting von Finance Loop maßgeblich.

9 Haftung

9.1 Eine Haftung von Finance Loop, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechtleistung oder unerlaubter Handlungen, besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Kunde besonders vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

9.2 Finance Loop haftet nicht für die Vermittlung von Leistungen an Drittanbieter; der Kunde stellt Finance Loop von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit Leistungen von Drittanbietern frei, sofern Vermittlung und Leistungserbringung nicht grob fahrlässig seitens Finance Loop erfolgen.

9.3 Das Finance Loop Partner Kit ist Bestandteil dieser Vereinbarung und enthält aktuelle und geplante Funktionen des Finance-Loop-Angebots. Die Angaben im Finance Loop Partner Kit, einschließlich der Beschreibungen von Features und Funktionen, können vorläufig sein oder sich auf geplante künftige Erweiterungen beziehen. Finance Loop wird sich in wirtschaftlich zumutbarem Umfang nach besten Kräften bemühen, die im Media Kit gemachten Zusagen und Beschreibungen zu erfüllen. Die tatsächliche Umsetzung und der Erfolg dieser Features und Funktionen können jedoch von verschiedenen externen Faktoren abhängen, auf die Finance Loop keinen Einfluss hat. Dazu gehören unter anderem das Engagement der Menschen im Netzwerk von Finance Loop, die Möglichkeit, genügend Partner für bestimmte Initiativen zu finden, und die Entwicklung des Fintech-Sektors insgesamt. Beschreibungen im Media Kit sind keine Garantien oder Zusagen künftiger Funktionen und dürfen nicht als solche ausgelegt werden. Das Media Kit kann hier heruntergeladen werden: https://www.finance-loop.net/services/

10 Anbieter der Leistungen

Die Leistungen von Finance Loop werden angeboten von der Gateflow GmbH, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Dokument wenden Sie sich bitte an Finance Loop unter: [email protected]

11 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen, einschließlich Nebenabreden und Änderungen dieser Klauseln, bedürfen der Textform oder Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Deutschland.

Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die neueste Version dieses Dokuments finden Sie unter:
https://www.finance-loop.net/de/agb-dienstleistungen/

Zuletzt aktualisiert: 2025-01-22

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