Bedingungen für Kundenleistungen

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge über Leistungen von Finance Loop. Für die bloße Nutzung der Website gelten separate Nutzungsbedingungen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Bestellung. Beigefügte oder dort ausdrücklich bezeichnete Unterlagen, insbesondere Community- oder Partner-Kits, sind, sofern vorhanden, Vertragsbestandteil. Allgemeine oder als geplant gekennzeichnete Angaben darin sind keine verbindlichen Leistungszusagen, soweit sie nicht als konkrete Leistung vereinbart sind. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn Finance Loop ihnen in Textform zustimmt.

§2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Finance Loop sind unverbindlich.

(2) Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Auftragsannahme durch Finance Loop in Textform (z. B. per E-Mail) zustande. Die Bestätigung kann mit der Rechnung verbunden werden. Schweigen oder Zahlung allein genügt nicht.

(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Nebenabreden bedürfen der Textform.

§3 Widerruf, Kündigung und Stornierung

(1) Kündigung und Stornierung richten sich nach der vereinbarten Laufzeit und den im Angebot oder bei der Buchung ausgewiesenen Bedingungen. Für Einzelleistungen ohne besondere Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Während einer festen Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen; Kündigung und Verlängerung richten sich nach § 8.

(2) Die vereinbarte Vergütung bleibt auch bei Nichtnutzung einzelner Leistungen geschuldet. Vergütung für erbrachte Teilleistungen bleibt geschuldet. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Gesetzliche Verbraucherwiderrufsrechte gelten für jede gebuchte Leistung, soweit sie im Einzelfall bestehen. Frist, Ausnahmen und Folgen richten sich nach anwendbarem Recht; erforderliche Hinweise und Zustimmungen werden vor Vertragsschluss gesondert mitgeteilt. Unternehmern stehen Verbraucherwiderrufsrechte nicht zu.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Ausgewiesene Nettopreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, soweit Angebot oder Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmen, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

(4) Bis zur vollständigen Zahlung behält sich Finance Loop sämtliche Rechte an den erbrachten Leistungen vor.

(5) Für Verbraucher gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise; Preisanpassungen bedürfen ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Bei laufenden Verträgen mit Unternehmern kann Finance Loop das Entgelt höchstens einmal jährlich an nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen der unmittelbar leistungsbezogenen Personal-, Veranstaltungsort-, Technik- und Drittleistungskosten anpassen. Kostensenkungen werden entsprechend berücksichtigt; die Anpassung ist auf die anteilige Kostenänderung begrenzt. Finance Loop teilt Grund, Berechnung, neuen Preis und Wirksamkeitszeitpunkt mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Ohne Widerspruch des Unternehmers in Textform bis zum Wirksamkeitszeitpunkt gilt die Anpassung als angenommen. Bei Widerspruch kann jede Partei den betroffenen Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

§5 Leistungserbringung

(1) Finance Loop erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Eigene Reise- und Übernachtungskosten tragen die Parteien selbst, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Ein bestimmter Erfolg, etwa eine bestimmte Reichweite, Teilnehmerzahl oder Umsatzsteigerung, wird nicht garantiert.

(3) Kann eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt, Erkrankung eines Referenten oder behördlicher Anordnung nicht stattfinden, informiert Finance Loop den Kunden unverzüglich und bietet, soweit zumutbar, einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung an. Wird die Leistung endgültig nicht erbracht, richten sich Vergütungsanpassung und Erstattung nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Der Kunde stellt vereinbarte Inhalte und Materialien fristgerecht und in den vorgegebenen Formaten bereit. Verzögerungen können vereinbarte Leistungstermine verschieben.

§6 Nutzung von Logos und Materialien

(1) Jede Partei räumt der anderen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an bereitgestellten Logos, Namen und Materialien ein, soweit dies zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Eine Veröffentlichung, etwa in Profilen, Partnerlisten oder Werbemitteln, erfolgt nur, wenn sie im Auftrag vorgesehen oder gesondert freigegeben ist.

(2) Keine Partei darf Logos, Namen oder Materialien der anderen Partei so verwenden, dass deren Ruf geschädigt oder eine nicht vereinbarte Verbindung oder Empfehlung nahegelegt wird.

(3) Die Weitergabe oder Unterlizenzierung von Logos und Materialien an Dritte ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass er alle erforderlichen Rechte an den von ihm eingebrachten Inhalten (z. B. Logos, Fotos, Texte) besitzt. Er stellt Finance Loop insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§7 Haftung

(1) Finance Loop haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, übernommene Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Finance Loop nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; im Übrigen ist diese Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Der Kunde verantwortet seine Inhalte und die dafür erforderlichen Rechte.

§8 Laufzeit und Verlängerung

(1) Für wiederkehrende Leistungen, zum Beispiel Mitgliedschaften und Partnerprogramme, gilt, sofern im Angebot oder in der Bestellung nichts anderes vereinbart ist, eine feste Erstlaufzeit von 12 Monaten. Art und Übertragbarkeit entgeltlicher Mitgliedschaften ergeben sich aus Angebot oder Bestellung.

(2) Bei Verbrauchern verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird; danach ist er jederzeit mit Monatsfrist kündbar.

(3) Bei Unternehmern verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Einmalige Leistungen haben keine Laufzeit und verlängern sich nur durch Vereinbarung.

§9 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

(1) Körperliche Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Finance Loop.

(2) Umfang und Übergang der Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen richten sich nach Angebot oder Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehen sie erst nach vollständiger Zahlung über.

(3) Bis dahin darf der Kunde die Arbeitsergebnisse nicht nutzen, verändern, vervielfältigen, weitergeben oder veröffentlichen, soweit dies nicht gestattet oder gesetzlich erlaubt ist.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Vertragspartner für die unter der Marke Finance Loop angebotenen Leistungen ist die Gateflow GmbH, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland.

(2) Änderungen dieser AGB gelten für neue Verträge nach Hinweis und Einbeziehung. Für bestehende Verträge bedürfen sie der Zustimmung beider Parteien in Textform. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des anwendbaren Rechts bleiben unberührt.

(4) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Deutschland, soweit gesetzlich zulässig; sonst gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(5) Im Übrigen gelten bei unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Die englische Fassung ist eine Übersetzung. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig. Die aktuelle Fassung ist abrufbar unter: https://www.finance-loop.net/de/agb/

Frankfurt am Main, den 12. März 2026

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