Was ist Kryptoverwahrung?
Kryptoverwahrung ist die Verwahrung oder Kontrolle von Kryptowerten oder der privaten Schlüssel, die Zugriff darauf geben, im Auftrag von Kunden. In der EU ist sie eine erlaubnispflichtige Kryptowerte-Dienstleistung nach MiCA. Der Verwahrer hält die Schlüssel, die Werte bleiben auf der Blockchain. Englisch: Crypto Custody.
Kryptoverwahrung kompakt
| Begriff | Kryptoverwahrung, englisch Crypto Custody oder Digital Asset Custody. Kurz: Ein Anbieter hält die Schlüssel für seine Kunden. |
|---|---|
| Definition im EU-Recht | Art. 3 Abs. 1 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA, auch MiCAR); Pflichten in Art. 75 |
| Gilt seit | 30. Dezember 2024 |
| Deutsches Recht | Qualifiziertes Kryptoverwahrgeschäft, § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG |
| Aufsicht | BaFin in Deutschland, FMA in Österreich, FINMA in der Schweiz |
| Eine Zahl | 125.000 Euro: Mindestkapital eines Kryptowerte-Dienstleisters mit Verwahrung (MiCA Anhang IV, Klasse 2) |
Was ist Verwahrung im Bankwesen, und was ist bei Krypto anders?
Verwahrung im Bankwesen ist die Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden, eine Nebendienstleistung nach MiFID II (Anhang I Abschnitt B Nr. 1). Dazu gehören die Depotverwahrung und verbundene Dienste wie Cash- und Sicherheitenverwaltung. Kryptoverwahrung ist dieselbe Aufgabe für Kryptowerte. MiCA definiert sie als Aufbewahrung oder Kontrolle von Kryptowerten oder der Zugangsmittel dazu für Kunden, gegebenenfalls in Form privater kryptografischer Schlüssel (Art. 3 Abs. 1 Nr. 17).
Der Unterschied liegt darin, was der Verwahrer hält. Die US-Börsenaufsicht SEC hielt in ihrer Genehmigung der Spot-Bitcoin-ETFs fest: „bitcoin custodians only hold keys to such bitcoin and not the bitcoin itself“ (SEC, 10. Januar 2024). Wer den privaten Schlüssel kontrolliert, kann den Wert bewegen.
Wie funktioniert Kryptoverwahrung nach MiCA?
Kryptoverwahrung nach MiCA funktioniert über Pflichten, die Art. 75 jedem Verwahrer auferlegt:
- eine Vereinbarung mit jedem Kunden über Verwahrstrategie, Sicherheitssysteme und Gebühren;
- ein Positionsregister je Kunde und mindestens alle drei Monate eine Aufstellung der Positionen;
- eine Verwahrstrategie, die das Verlustrisiko durch Betrug, Cyberangriffe oder Fahrlässigkeit minimiert;
- Kundenwerte auf der Blockchain getrennt von den eigenen Werten des Verwahrers und rechtlich so getrennt, dass seine Gläubiger vor allem in der Insolvenz nicht darauf zugreifen können;
- Haftung für vom Verwahrer verursachte Verluste, begrenzt auf den Marktwert des verlorenen Kryptowerts zum Zeitpunkt des Verlusts.
Wer einen anderen Verwahrer einschaltet, darf nur einen nach MiCA zugelassenen nutzen und muss seine Kunden informieren (Art. 75 Abs. 9).
Custodial oder Non-Custodial Wallet: Was ist der Unterschied?
Bei einer Custodial Wallet hält ein Anbieter die privaten Schlüssel; bei einer Non-Custodial Wallet, auch Self Custody, behält der Inhaber sie selbst. Die MiCA-Regeln erfassen die Verwahrung für Kunden und gelten deshalb für den Anbieter einer Custodial Wallet. Wer die Schlüssel selbst hält, ist niemandes Kunde, und kein Verwahrer trägt den Schaden, wenn sie verloren gehen. Wie Schlüssel und Seed Phrases funktionieren, erklärt Was ist eine Krypto-Wallet?
Was ist institutionelle Kryptoverwahrung?
Institutionelle Kryptoverwahrung ist Verwahrung durch Banken, Zentralverwahrer und lizenzierte Kryptofirmen für Fonds, Banken und Unternehmen. Ein Kreditinstitut darf nach MiCA Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, wenn es seine Aufsicht mindestens 40 Arbeitstage vor dem Start informiert (Art. 60 Abs. 1). Für einen Zentralverwahrer gilt Kryptoverwahrung als gleichwertig mit der Führung von Wertpapierkonten (Art. 60 Abs. 2).
Die BaFin sieht eine Konzentration bei Verwahrdiensten. Anbieter physisch besicherter Krypto-ETNs brauchen einen Verwahrer, und die wenigen spezialisierten Verwahrer arbeiten mit noch weniger Dienstleistern für die Schlüsselsicherung. Fällt einer davon aus, etwa durch einen Cyberangriff, könnte das viele ETNs zugleich treffen (BaFin, Risiken im Fokus 2026).
Was ist das Krypto-Verwahrrisiko?
Das Verwahrrisiko ist das Risiko, bei einem Verwahrer gehaltene Werte zu verlieren. Das CPMI definiert es als Verlust „in the event of a custodian's insolvency, negligence, fraud, poor administration or inadequate record-keeping“ (BIS CPMI, 21. Oktober 2024). Bei Kryptowerten kommt der Diebstahl von Schlüsseln hinzu. Laut BaFin erbeuteten Hacker im Februar 2025 bei der Börse Bybit mit Sitz in Dubai 400.000 Ether im Wert von rund 1,4 Mrd. US-Dollar, den bisher größten bekannten Diebstahl dieser Art. MiCA setzt dagegen die Trennung in der Insolvenz und die Haftung nach Art. 75 Abs. 8.
Kryptoverwahrung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
In Deutschland beaufsichtigt die BaFin die Kryptoverwahrung als zuständige Behörde nach MiCA (§ 3 KMAG). Das KWG kennt weiter eine eigene Erlaubnis für das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft: Verwahrung und Verwaltung kryptografischer Instrumente für andere oder Sicherung privater Schlüssel für Kryptoinstrumente, Kryptowertpapiere, Kryptofondsanteile und DLT-Wertpapiere (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6). Kryptoverwahrer mit deutscher Lizenz aus der Zeit vor MiCA durften längstens bis 31. Dezember 2025 nach altem Recht weitermachen (§ 50 KMAG). Crypto Finance (Deutschland) GmbH aus der Gruppe Deutsche Börse meldete am 12. Februar 2024 aus Frankfurt am Main BaFin-Erlaubnisse für Handel, Abwicklung und Verwahrung digitaler Vermögenswerte in Deutschland (Crypto Finance).
In Österreich ist die FMA nach § 1 MiCA-VVG zuständig. Die österreichische Übergangsfrist für registrierte Anbieter virtueller Währungen endete ebenfalls am 31. Dezember 2025 (§ 23).
Die Schweiz gehört nicht zur EU. Laut FINMA hat das DLT-Gesetz von 2021 einen „comprehensive bankruptcy protection“ für von Dritten gehaltene kryptobasierte Vermögenswerte eingeführt (Art. 37d BankG, Art. 242a SchKG). Eine Schweizer Bank, die solche Werte als absonderbare Depotwerte hält, braucht dafür grundsätzlich kein Eigenkapital, und Vermögensverwalter müssen beaufsichtigte Verwahrer nutzen (FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2026, 12. Januar 2026). Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte, 31. Mai 2023
- Europäische Union: Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, 15. Mai 2014
- Securities and Exchange Commission: Release No. 34-99306, order approving spot bitcoin ETPs, 10. Januar 2024
- BIZ, Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (CPMI): Tokenisation in the context of money and other assets, 21. Oktober 2024
- BaFin: Risiken im Fokus 2026: Digitalisierung, abgerufen am 29. September 2026
- BaFin: Risiken im Fokus 2026: Investitionen in Kryptowerte, abgerufen am 29. September 2026
- Deutschland: Kreditwesengesetz, § 1, Fassung vom 12. Mai 2026
- Deutschland: Kryptomärkteaufsichtsgesetz, 27. Dezember 2024
- Crypto Finance: Crypto Finance secures four BaFin licences in Germany, 12. Februar 2024
- Österreich: MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, BGBl. I Nr. 111/2024
- FINMA: Guidance 01/2026, Custody of cryptobased assets, 12. Januar 2026
Über Finance Loop: Kryptoverwahrung
Finance Loop ist der Treffpunkt für Verwahrteams in Banken, Zentralverwahrern und lizenzierten Kryptofirmen und für die Vermögensverwalter, die sie auswählen. Das Netzwerk verbindet die Finanz-, IT- und KI-Communities in Frankfurt, wo die Crypto Finance (Deutschland) GmbH aus der Gruppe Deutsche Börse im Februar 2024 BaFin-Lizenzen meldete, darunter für die Verwahrung digitaler Assets.
Am 25. März 2026 richtete Finance Loop in Frankfurt die Digital Finance Night für Banken, Vermögensverwalter und Marktinfrastruktur aus, mit Verwahrung auf der Agenda. Die eintägige Masterclass Bitcoin for Investors behandelt Verwahrmodelle und Risikomanagement für Anleger.