Was ist die MiCA-Verordnung?

MiCA ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte, Verordnung (EU) 2023/1114. Sie regelt Emittenten von Kryptowerten und Stablecoins und verlangt von Kryptodienstleistern wie Börsen und Verwahrern eine Zulassung. Sie gilt vollständig seit dem 30. Dezember 2024. In der deutschsprachigen Aufsicht heißt sie meist MiCAR.

MiCA kompakt

BegriffMarkets in Crypto-Assets Regulation, deutsch: Verordnung über Märkte für Kryptowerte.
RechtsquelleVerordnung (EU) 2023/1114 vom 31. Mai 2023, vorgeschlagen von der Europäischen Kommission.
GiltStablecoin-Titel III und IV seit 30. Juni 2024, alle übrigen Regeln seit 30. Dezember 2024 (Art. 149).
DiensteZehn Kryptowerte-Dienstleistungen brauchen eine Zulassung (Art. 3 Abs. 1 Nr. 16).
AufsichtBaFin in Deutschland (§ 3 KMAG), FMA in Österreich (§ 1 MiCA-VVG).
ÜbergangLängstens bis 1. Juli 2026 (Art. 143 Abs. 3); Deutschland und Österreich wählten 12 Monate (ESMA-Liste).

Was regelt MiCA?

Die MiCA-Regulierung erfasst Kryptowerte in Europa, für die kein anderes EU-Finanzmarktgesetz gilt. Kryptowerte, die als Finanzinstrumente, Einlagen oder Fonds einzustufen sind, fallen nicht darunter (Art. 2 Abs. 4). Ein Kryptowert ist eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, die mit Distributed-Ledger-Technologie übertragen und gespeichert wird (Art. 3 Abs. 1 Nr. 5). Eine tokenisierte Aktie oder Anleihe, die als Finanzinstrument gilt, bleibt unter MiFID II. Die Grenze zwischen MiCA und MiFID folgt also der rechtlichen Einordnung des Tokens.

Eine Zusammenfassung der Verordnung, Titel für Titel:

TitelInhalt
IIAndere Kryptowerte: Whitepaper und Marketing
IIIVermögenswertreferenzierte Token
IVE-Geld-Token
VZulassung und Pflichten der Kryptowerte-Dienstleister
VIMarktmissbrauch mit Kryptowerten

Was gilt für Banken und Vermögensverwalter?

Banken und Vermögensverwalter dürfen Kryptodienstleistungen mit ihrer bestehenden Erlaubnis anbieten. Art. 59 Abs. 1 Buchst. b nennt Kreditinstitute, Zentralverwahrer, Wertpapierfirmen, Marktbetreiber, E-Geld-Institute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften und Verwalter alternativer Investmentfonds. Sie erbringen Kryptowerte-Dienstleistungen nach Art. 60, nachdem sie ihre Heimataufsicht informiert haben. Ein Kreditinstitut reicht diese Mitteilung mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Dienstleistung ein.

Alle anderen Unternehmen brauchen eine MiCA-Lizenz, also die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP) nach Art. 59 und 63. Ein CASP erbringt gewerblich eine oder mehrere von zehn Dienstleistungen, von Verwahrung und Handelsplattform bis zu Beratung, Portfolioverwaltung und Transfer (Art. 3 Abs. 1 Nr. 16).

Was sagt MiCA zu Stablecoins?

MiCA unterscheidet zwei Arten von Stablecoins. Ein E-Geld-Token bezieht sich auf den Wert einer einzigen amtlichen Währung, etwa des Euro (Art. 3 Abs. 1 Nr. 7). Ein vermögenswertreferenzierter Token bezieht sich auf einen anderen Wert, ein Recht oder einen Korb, auch aus mehreren Währungen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 6).

Nur ein Kreditinstitut oder ein E-Geld-Institut darf E-Geld-Token in der EU öffentlich anbieten (Art. 48). Wer vermögenswertreferenzierte Token ausgibt, braucht eine eigene Zulassung nach Art. 21, sofern er kein Kreditinstitut ist (Art. 16). Diese MiCA-Regeln für Stablecoins gelten seit dem 30. Juni 2024, sechs Monate vor dem Rest der Verordnung.

Was ist die MiCA-Übergangsfrist?

Kryptounternehmen, die vor dem 30. Dezember 2024 nach nationalem Recht tätig waren, durften bis zum 1. Juli 2026 weitermachen oder bis über ihre Zulassung entschieden war, je nachdem, was früher eintrat (Art. 143 Abs. 3). Jeder Mitgliedstaat konnte die Frist kürzen oder streichen, wenn seine Regeln weniger streng waren als MiCA, und musste seine Wahl bis zum 30. Juni 2024 melden.

Laut ESMA-Liste der Übergangsfristen (Stand 19. Mai 2026) wählten Deutschland und Österreich je 12 Monate, andere Staaten zwischen 6 und 18 Monaten. Am 23. Juni 2026 teilte die FMA mit: Anbieter ohne Zulassung dürfen keine Neukunden mehr aufnehmen und müssen ihr Geschäft bis zum Fristende abwickeln.

MiCA in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Die deutsche Umsetzung regelt das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Es ergänzt MiCA und macht die BaFin zur zuständigen Behörde (§ 3). § 50 KMAG enthält die deutsche Übergangsregel zu Art. 143. Die EU-Verordnung legt also die Pflichten fest, das KMAG die Befugnisse der BaFin. Die BaFin hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main. In Österreich bestimmt das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz (MiCA-VVG, BGBl. I Nr. 111/2024) die FMA als zuständige Behörde (§ 1).

Die Schweiz gehört nicht zur EU, MiCA gilt dort nicht. Die FINMA hat eine eigene Praxis zu Krypto-Dienstleistungen, darunter die Wegleitung zur Bewilligung als DLT-Handelssystem und die Aufsichtsmitteilung 06/2024 zu Stablecoins. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Quellen

Über Finance Loop: MiCA

Finance Loop ist der Treffpunkt für Compliance-Teams in Banken und Vermögensverwaltern und für Kryptodienstleister, die sich mit MiCA-Lizenz und Anzeigeverfahren befassen. Finance Loop verbindet die Finanz-, IT- und KI-Communities in Frankfurt, wo die BaFin, in Deutschland Aufsicht für MiCA, einen ihrer zwei Dienstsitze hat.

MiCAR, Compliance und Verwahrung gehörten zu den Themen des Forums für Digitale Vermögenswerte am 26. Februar 2026, eines deutschsprachigen Forums mit Finance Loop als Partner. Außerdem ist Finance Loop Partner von OKX, einer Kryptobörse mit MiCA-Lizenz in Europa.

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