Was ist MiFID II, einfach erklärt?
MiFID II ist die EU-Richtlinie mit den Regeln für Wertpapierfirmen und Handelsplätze. Einfach gesagt legt sie fest, wer Wertpapierdienstleistungen anbieten darf, wie eine Firma ihre Kunden behandeln und beraten muss und welche Geschäfte sie der Aufsicht meldet. Es ist die Richtlinie 2014/65/EU, sie gilt seit dem 3. Januar 2018.
MiFID II im Überblick
| Begriff | MiFID II steht für Markets in Financial Instruments Directive II, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente. |
|---|---|
| Rechtsquelle | Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014, zusammen mit der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR). |
| Gilt seit | 3. Januar 2018. Artikel 93 Absatz 1 nannte zuerst den 3. Januar 2017; die Richtlinie (EU) 2016/1034 verschob den Termin um 12 Monate. |
| Nationales Recht | Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Deutschland, Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) in Österreich. |
| Aufsicht | BaFin, FMA. Die Schweiz hat ein eigenes Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), beaufsichtigt von der FINMA. |
| Meldefrist | Ende des folgenden Arbeitstags nach dem Geschäft (Artikel 26 MiFIR). |
Was regelt MiFID II?
MiFID II gilt für Wertpapierfirmen, Marktbetreiber, Datenbereitstellungsdienste und Drittlandfirmen mit einer Zweigniederlassung in der Union (Artikel 1). Wer Wertpapierdienstleistungen gewerbsmäßig erbringt, braucht eine Zulassung (Artikel 5). Die ESMA, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, führt ein öffentliches Register aller Wertpapierfirmen in der Union.
Die Richtlinie legt die Regeln für diese Firmen fest: wie sie organisiert sind (Artikel 16), wie sie mit Interessenkonflikten umgehen (Artikel 23), wie sie Produkte für einen Zielmarkt konzipieren und wie sie mit Kunden umgehen (Artikel 24 und 25).
Was hat sich von MiFID I zu MiFID II geändert?
MiFID II ersetzte MiFID I, die Richtlinie 2004/39/EG, die mit Wirkung zum 3. Januar 2018 aufgehoben wurde. Neu kam die Produktüberwachung hinzu: Eine Firma, die ein Finanzinstrument konzipiert, muss den Zielmarkt der Endkunden bestimmen und das Produkt in diesem Markt vertreiben (Artikel 24 Absatz 2). Außerdem verbot sie Zahlungen Dritter bei unabhängiger Beratung und bei der Vermögensverwaltung (Artikel 24 Absätze 7 und 8).
MiFID II und MiFIR unterscheiden sich in der Rechtsform. MiFID II ist eine Richtlinie, jeder Mitgliedstaat setzt sie in nationales Recht um. MiFIR ist eine Verordnung und gilt unmittelbar; seit dem 3. Januar 2018 (Verordnung (EU) 2016/1033) enthält sie die Pflicht, Geschäfte zu melden.
Was verlangt MiFID II bei der Anlageberatung?
MiFID II verlangt, dass eine Firma „ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden“ handelt (Artikel 24 Absatz 1). Alle Informationen an Kunden, Werbung eingeschlossen, müssen „redlich, eindeutig und nicht irreführend“ sein (Artikel 24 Absatz 3).
Bevor sie berät oder ein Portfolio verwaltet, erfragt die Firma in der Geeignetheitsprüfung Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, seine finanziellen Verhältnisse einschließlich der Fähigkeit, Verluste zu tragen, und seine Anlageziele einschließlich der Risikotoleranz (Artikel 25 Absatz 2). Sie darf nur empfehlen, was zu diesem Profil passt. Berater brauchen die nötigen Kenntnisse und Kompetenzen, und jeder Mitgliedstaat veröffentlicht die Kriterien (Artikel 25 Absatz 1).
Was sind Zuwendungen nach MiFID II?
Zuwendungen nach MiFID II sind Gebühren, Provisionen oder nicht-monetäre Vorteile, die eine Firma von jemand anderem als dem Kunden erhält, etwa eine Vertriebsprovision einer Fondsgesellschaft. Eine Firma darf sie nur annehmen, wenn sie die Qualität der Dienstleistung für den Kunden verbessern sollen und ihre Pflicht, im besten Interesse des Kunden zu handeln, nicht beeinträchtigen (Artikel 24 Absatz 9).
Die Regeln zur Entbündelung von Research wenden dieselbe Logik auf Broker-Research an. Nach Artikel 13 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 ist Research keine Zuwendung, wenn die Firma es aus eigenen Mitteln bezahlt oder über ein separates Analysekonto, das aus einer eigenen Research-Gebühr des Kunden gespeist wird. Die Richtlinie (EU) 2024/2811 erlaubt nun, Ausführung und Research gemeinsam oder getrennt zu bezahlen, wenn die Firma den Kunden ihre Wahl mitteilt; die Mitgliedstaaten wenden sie ab dem 6. Juni 2026 an.
Was ist das Meldewesen nach MiFID II?
Das Transaktionsmeldewesen nach MiFID II ist die Pflicht von Wertpapierfirmen, der zuständigen Behörde vollständige und zutreffende Einzelheiten jedes Geschäfts in Finanzinstrumenten zu melden, spätestens am Ende des folgenden Arbeitstags (Artikel 26 Absatz 1 MiFIR). Eine Firma kann über einen genehmigten Meldemechanismus (ARM) melden. Der ARM muss die Meldung spätestens am Ende des Arbeitstags nach dem Geschäft weitergeben (Artikel 66 MiFID II).
MiFID II in Deutschland, Österreich und der Schweiz
In Deutschland wirkt MiFID II über das Wertpapierhandelsgesetz. § 63 WpHG enthält die allgemeinen Verhaltenspflichten, § 70 die Regeln zu Zuwendungen und zum Analysekonto. Die BaFin überwacht die Einhaltung nach § 6 WpHG. In Österreich setzt das WAG 2018 die Richtlinie 2014/65/EU um, und die FMA beaufsichtigt danach die Wertpapierfirmen.
Der größte Teil des deutschen Börsenhandels findet in Frankfurt am Main statt. Die Deutsche Börse AG betreibt die Frankfurter Wertpapierbörse, eine Einrichtung des öffentlichen Rechts mit dem elektronischen Handelssystem Xetra, auf die rund 90 % der Börsenumsätze in Deutschland entfallen (Deutsche Börse). Die Gruppe Deutsche Börse bezeichnet sich als Betreiberin regulierter Märkte nach diesen Regeln (Deutsche Börse, MiFID II/MiFIR).
Die Schweiz gehört nicht zur EU, MiFID II gilt dort nicht. Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz traten am 1. Januar 2020 in Kraft. Das FINMA-Rundschreiben 2025/2 zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG gilt seit dem 1. Januar 2025 und regelt die Information der Kunden über Risiken und über Zahlungen Dritter. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Europäische Union: Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, 15. Mai 2014
- Europäische Union: Richtlinie (EU) 2016/1034 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU, 23. Juni 2016
- Europäische Union: Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR), 15. Mai 2014
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2016/1033 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, 23. Juni 2016
- Europäische Kommission: Delegierte Richtlinie (EU) 2017/593, 7. April 2016
- Europäische Union: Richtlinie (EU) 2024/2811 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU, 23. Oktober 2024
- Bundesrepublik Deutschland: Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), §§ 6, 63 und 70, Fassung vom 29. September 2026
- Republik Österreich: Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, Fassung vom 29. September 2026
- Deutsche Börse: The Frankfurt Stock Exchange, abgerufen am 29. September 2026
- Deutsche Börse: MiFID II/MiFIR, abgerufen am 29. September 2026
- FINMA: FINMA adopts regulation implementing FinSA and FinIA, 12. November 2020
- FINMA: FINMA issues circular on rules of conduct under the FinSA, 22. November 2024
Über Finance Loop: MiFID II
Finance Loop ist der Treffpunkt für Anlageberater, Vermögensverwalter und Beschäftigte von Handelsplätzen, die nach den Wohlverhaltensregeln von MiFID II arbeiten. Finance Loop verbindet die Finanz-, IT- und KI-Communities in Frankfurt, wo Xetra, das Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse, rund 90 % des deutschen Börsenumsatzes abwickelt.
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