Was ist die Travel Rule?

Die Travel Rule ist die Pflicht einer Bank oder eines Zahlungsdienstleisters, Name und Kontodaten von Zahler und Empfänger mit der Überweisung mitzuschicken. So kennt jedes Institut in der Kette beide Seiten. Sie begann bei Überweisungen (FATF-Empfehlung 16) und gilt in der EU seit dem 30. Dezember 2024 auch für Kryptotransfers.

Die Travel Rule kompakt

BegriffTravel Rule. Der EU-Rechtsakt: Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte (Geldtransferverordnung).
Globaler StandardFATF-Empfehlung 16 zu Überweisungen; überarbeitet am 18. Juni 2025, Änderungen gelten bis Ende 2030.
EU-RechtVerordnung (EU) 2023/1113 (Transfer of Funds Regulation), gilt seit 30. Dezember 2024 (Art. 40).
SchwellenÜberweisungen in der EU: volle Angaben auf Anfrage über 1.000 Euro (Art. 5). Krypto: kein Mindestbetrag; Zusatzprüfung über 1.000 Euro bei selbst gehosteten Adressen (Art. 14 Abs. 5).
AufsichtBaFin (§ 50 GwG), FMA (§ 25 FM-GwG), FINMA.

Was bedeutet die Travel Rule für Banken?

Im Bankgeschäft ist die Travel Rule die Liste der Angaben, die mit einer Überweisung mitgehen müssen. Nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2023/1113 übermittelt der Zahlungsdienstleister des Zahlers dessen Namen und Kontonummer sowie die Adresse mit Land, die Nummer eines amtlichen Ausweises und die Kundennummer oder Geburtsdatum und Geburtsort. Für den Empfänger genügen Name und Kontonummer. Vor der Zahlung prüft der Anbieter die Angaben zum Zahler anhand einer verlässlichen, unabhängigen Quelle (Art. 4 Abs. 4).

Innerhalb der EU reichen die Kontonummern beider Seiten. Fragt die Bank des Empfängers bei Beträgen über 1.000 Euro nach, folgen die vollen Angaben zum Zahler binnen drei Arbeitstagen (Art. 5).

Woher kommt die Travel Rule?

Die Travel Rule geht auf die FATF-Empfehlung 16 zu Überweisungen zurück. Vor 2023 wandte die EU sie über die Verordnung (EU) 2015/847 an, die alte Geldtransferverordnung. Im Juni 2019 dehnte die FATF ihre Standards auf virtuelle Vermögenswerte und deren Dienstleister aus. Die Verordnung (EU) 2023/1113 fasste die EU-Regeln neu und erfasst nun auch Kryptotransfers (Erwägungsgründe 1 und 2). Sie wurde am selben Tag wie MiCAR, die Verordnung (EU) 2023/1114, erlassen; beide gelten vollständig seit dem 30. Dezember 2024.

Am 18. Juni 2025 veröffentlichte die FATF Änderungen an der Empfehlung 16, die bei virtuellen Vermögenswerten auch „Travel Rule“ heißt. Sie sollen die Angaben in Zahlungsnachrichten vereinheitlichen und treten bis Ende 2030 in Kraft.

Was ist die Travel Rule bei Krypto?

Bei Krypto gilt dieselbe Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Kryptowährungen und andere Kryptowerte für Kunden übertragen. Sie greift, wenn der Anbieter des Originators oder des Begünstigten seinen Sitz in der EU hat, auch bei Krypto-Automaten (Art. 2 Abs. 1). Der Anbieter des Originators übermittelt dessen Namen, Distributed-Ledger-Adresse und Kryptowertekonto, die Adresse oder Geburtsdatum und Geburtsort sowie Namen und Ledger-Adresse des Begünstigten (Art. 14 Abs. 1 und 2).

Die Daten müssen nicht auf der Blockchain stehen. Sie gehen vor oder zeitgleich mit dem Transfer auf sicherem Weg an den anderen Anbieter (Art. 14 Abs. 4). Art. 14 kennt für Kryptotransfers keinen Mindestbetrag; die Kommission soll Kosten und Nutzen solcher Schwellen prüfen (Art. 37).

Überweisung und Kryptotransfer im Vergleich

MerkmalÜberweisungenKryptotransfers
Wer sendet die DatenZahlungsdienstleister des ZahlersKryptodienstleister des Originators
KontokennungZahlungskontonummerDistributed-Ledger-Adresse und Kontonummer
Schwelle in der EUVolle Angaben auf Anfrage über 1.000 EuroKeine
Transfers an private WalletsEntfälltÜber 1.000 Euro: prüfen, wem die selbst gehostete Adresse gehört (Art. 14 Abs. 5)
RechtsgrundlageArt. 4 und 5Art. 14 bis 16

Travel-Rule-Compliance bei Krypto heißt: Der Anbieter erhebt und prüft die Angaben zum Originator und führt keinen Transfer aus, bevor Art. 14 vollständig eingehalten ist (Art. 14 Abs. 8). Der empfangende Anbieter braucht Verfahren, die fehlende Angaben erkennen (Art. 16). In der Praxis gehört die Travel Rule zur Geldwäscheprävention (AML): Laut Art. 1 hat die Verordnung den Zweck, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzudecken und zu ermitteln.

Die Travel Rule in Deutschland, Österreich und der Schweiz

In Deutschland und Österreich gilt die Verordnung (EU) 2023/1113 unmittelbar. Das deutsche Geldwäschegesetz verlangt von Kryptodienstleistern angemessene Maßnahmen, damit sie die Geldtransferverordnung einhalten (§ 6 Abs. 4a); die Aufsicht hat die BaFin (§ 50). In Österreich überwacht die FMA das FM-GwG und die Verordnung (EU) 2023/1113 (§ 25 FM-GwG).

Die EU-Geldwäschebehörde AMLA hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, im MesseTurm. Es gibt sie seit dem 26. Juni 2024; 2027 wählt sie 40 Unternehmen aus, die sie ab 2028 direkt beaufsichtigt.

Die Schweiz hat eigene Regeln. Die FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2019 vom 26. August 2019 wendet die Travel Rule auf Token-Transfers an. Beaufsichtigte dürfen Token nur an externe Wallets eigener, bereits identifizierter Kunden schicken und nur von diesen annehmen. Die Praxis gilt laut FINMA „anders als der FATF-Standard ausnahmslos“ und ist „eine der strengsten weltweit“. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Quellen

Über Finance Loop: die Travel Rule

Finance Loop ist der Treffpunkt für Compliance-Teams im Zahlungsverkehr der Banken und für Kryptodienstleister, die bei jedem Transfer Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem mitsenden. Finance Loop verbindet die Finanz-, IT- und KI-Communities in Frankfurt, wo die EU-Geldwäschebehörde AMLA im MesseTurm sitzt.

Finance Loop hat den Bybit EU Crypto Evening am 26. Februar 2026 im TechQuartier in Frankfurt unterstützt. Mykolas Majauskas, Senior Director of Policy, sprach dort über Compliance unter MiCAR. Die EU-Travel-Rule für Kryptotransfers gilt seit dem 30. Dezember 2024, dem Tag, an dem auch MiCAR voll anwendbar wurde.

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