Wie nutzt die Vermögensverwaltung KI?

KI in der Vermögensverwaltung ist der Einsatz von maschinellem Lernen und generativer KI durch Banken und Asset Manager in Beratung, Portfolioverwaltung und Backoffice. In den EU-Wertpapiermärkten helfen die meisten gemeldeten Anwendungen Mitarbeitern beim Entwerfen und Zusammenfassen von Texten, und ein Mensch gibt das Ergebnis frei. Im Asset Management sieht es genauso aus.

KI in der Vermögensverwaltung in Kürze

BegriffKI in der Vermögensverwaltung, KI im Asset Management. Englisch: AI in wealth management, AI in asset management.
VerhaltensregelnMiFID II gilt für KI in Wertpapierdienstleistungen (ESMA-Erklärung, 30. Mai 2024).
KI-VerordnungVerordnung (EU) 2024/1689: allgemein anwendbar ab 2. August 2026; Hochrisiko-Regeln nach Anhang III ab 2. Dezember 2027 (Verordnung (EU) 2026/1744).
Hochrisiko im FinanzwesenAnhang III Nummer 5 Buchstabe b: Kreditwürdigkeit und Kreditpunkte natürlicher Personen; Buchstabe c: Risikobewertung und Preisbildung in Lebens- und Krankenversicherung.
AufsichtBaFin in Deutschland, FMA in Österreich, FINMA in der Schweiz (Aufsichtsmitteilung 08/2024).
Eine Zahl77 % von 833 KI-Anwendungen in den EU-Wertpapiermärkten laufen mit geringer oder ohne Autonomie (ESMA, 20. Februar 2026).

Wie wird KI im Asset Management und in der Anlage genutzt?

Im Asset Management dient KI meist unterstützenden Aufgaben und selten der Anlageentscheidung selbst. In einer ESMA-Umfrage vom Sommer 2025 meldeten 395 Firmen aus den EU-Wertpapiermärkten 833 KI-Anwendungen. Die größten Gruppen waren Entwerfen und Zusammenfassen (239 Anwendungen, 29 %), interne Assistenten oder Copilots (227) und Codegenerierung (109). Risikomanagement im Portfolio (20), Portfoliooptimierung (19) und algorithmischer Handel (10) waren selten, und die meisten davon waren noch in Entwicklung oder Test.

Fonds, die mit KI werben, sind eine Nische. Im ersten Quartal 2024 nannten 106 EU-Fonds KI oder maschinelles Lernen in ihrem Anlageprozess, mit gut 13 Mrd. Euro Vermögen, etwa 0,1 % aller OGAW-Vermögen. Die ESMA fand bei diesen Fonds weder deutlich bessere noch schlechtere Ergebnisse und stellte fest, dass Asset Manager generative KI vor allem zur Unterstützung menschlicher Anlageentscheidungen nutzen (ESMA, 25. Februar 2025).

Wie nutzen Vermögensverwalter KI bei Kunden?

Vermögensverwalter setzen KI im Kundenservice und in der Beratung ein. Die ESMA nennt Beispiele für KI-Anwendungen in der Vermögensverwaltung, die unter MiFID II fallen: Chatbots, die Kundenanfragen beantworten; Tools, die Kenntnisse, Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse und Ziele eines Kunden auswerten, um personalisierte Anlageempfehlungen zu geben oder Portfolios zu verwalten und umzuschichten; und Tools, die prüfen, ob ein Portfolio noch zur Risikotoleranz des Kunden passt.

KI im direkten Kundenkontakt ist noch der kleinere Teil. In der ESMA-Umfrage dienten 86 Anwendungen der Kommunikation mit Kunden und 34 der Kundenprüfung (KYC), während 87 % aller Anwendungen nur intern genutzt wurden.

Was leisten generative KI und KI-Agenten in der Anlage?

Generative KI ist in der Vermögensverwaltung die häufigste KI-Art: Sie steckt in 571 der 833 Anwendungen der ESMA-Umfrage, also 71 %.

KI-Agenten sind Systeme, die Schritte planen und externe Tools aufrufen. Auf sie entfallen 141 Anwendungen oder 17 %. Laut ESMA laufen 27 % dieser Agenten-Anwendungen mit hoher oder mittlerer Autonomie, gegenüber 19 % aller Anwendungen. Über die ganze Umfrage laufen 77 % der Anwendungen mit geringer oder ohne Autonomie: Ein Mensch muss zustimmen, oder das System macht nur Vorschläge.

Welche Risiken und Vorteile hat KI in der Vermögensverwaltung?

Den Vorteil sehen Firmen in der Effizienz, und 70 % der Firmen in der ESMA-Umfrage erwarten, dass ihre KI-Ausgaben von 2025 bis 2027 steigen. Als Risiken nennt die ESMA in ihrer Erklärung vom 30. Mai 2024 blindes Vertrauen in KI ohne menschliches Urteil, fehlende Transparenz und Erklärbarkeit, Datensicherheit und Datenschutz sowie unzuverlässige Ergebnisse. KI-Werkzeuge für Texte neigen bekanntlich zum Halluzinieren, und in Beratung und Portfolioverwaltung kann das zu irreführender Beratung führen.

Die Herausforderungen sind in der Vermögensverwaltung dieselben wie im Asset Management. Die Firmen der Umfrage von 2025 nannten Schwächen bei Daten und Modellen als größte Sorge, danach Cybersicherheit und Abhängigkeit von Dritten. Das CFA Institute veröffentlichte am 18. November 2025 das Buch AI in Asset Management: Tools, Applications, and Frontiers. Es soll Praktikern helfen, Automatisierung und menschliche Aufsicht auszubalancieren.

Was sagt die KI-Verordnung zur Vermögensverwaltung?

Die KI-Verordnung zählt Anlageberatung und Portfolioverwaltung nicht zu den Hochrisiko-Anwendungen in Anhang III. Im Finanzwesen nennt Anhang III Nummer 5 Buchstabe b KI-Systeme zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen oder zur Ermittlung ihrer Kreditpunkte, mit einer Ausnahme für die Betrugserkennung, und Buchstabe c Risikobewertung und Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung. Eine Bank, die die Kreditwürdigkeit eines Kunden mit KI bewertet, fällt unter Buchstabe b; ein Portfolio-Tool nennt Anhang III nicht.

Artikel 50 Absatz 1 gilt für jeden Kunden-Chatbot: Menschen müssen erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist. Allgemein anwendbar ist die Verordnung ab 2. August 2026. Die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, verschob den Beginn der Hochrisiko-Regeln nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027.

KI in der Vermögensverwaltung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

In Deutschland und Österreich gilt die KI-Verordnung als EU-Verordnung unmittelbar, neben den Verhaltensregeln von MiFID II, die BaFin und FMA beaufsichtigen. Die BaFin, die Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main hat, veröffentlichte am 18. Dezember 2025 eine unverbindliche Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von KI nach DORA, gerichtet an Institute nach der CRR und Versicherer nach Solvency II. Die ESMA erwartet, dass Firmen, die KI in Wertpapierdienstleistungen einsetzen, MiFID II einhalten und im besten Interesse des Kunden handeln.

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Die KI-Verordnung erfasst Schweizer Anbieter und Betreiber trotzdem, wenn die Ausgabe ihres KI-Systems in der EU verwendet wird (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c). Die FINMA veröffentlichte am 18. Dezember 2024 die Aufsichtsmitteilung 08/2024 zu Governance und Risikomanagement beim Einsatz von KI. Sie nennt Modellrisiken wie Verzerrungen und fehlende Erklärbarkeit, Datenrisiken und wachsende Abhängigkeit von Dritten und bittet Institute, sich rechtzeitig vor dem KI-Einsatz in kritischen Prozessen an die FINMA zu wenden. In einer FINMA-Umfrage unter rund 400 Instituten, veröffentlicht am 24. April 2025, nutzte etwa die Hälfte KI oder entwickelte erste Anwendungen. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Über Finance Loop: KI in der Vermögensverwaltung

Finance Loop ist der Treffpunkt für Portfoliomanager, Quants und Datenteams in Banken und bei Vermögensverwaltern, die KI einsetzen, und verbindet in Frankfurt die Finanz-, IT- und KI-Communities. Die BaFin mit Dienstsitzen in Bonn und Frankfurt veröffentlichte am 18. Dezember 2025 eine Orientierungshilfe zu IKT-Risiken von KI nach DORA.

Seit März 2026 kooperiert Finance Loop strategisch mit Frankfurt Data Science. Das Meetup AI & Financial Market Data am 12. März 2026 in Paris, mit Referenten von Amundi und der Deutschen Bank, hat Finance Loop unterstützt.

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