Die E-Geld-Richtlinie (EMD2)

Die E-Geld-Richtlinie, Richtlinie 2009/110/EG, ist das EU-Gesetz für elektronisches Geld, etwa das Guthaben in einer Wallet oder hinter einem Euro-Stablecoin. Sie legt fest, wer E-Geld ausgeben darf und wie Inhaber ihr Geld zurückbekommen. Die PSD3 führt sie mit den Zahlungsdiensten in einem Rahmen zusammen.

Was als E-Geld gilt

Nach Artikel 2 der Richtlinie ist E-Geld ein elektronisch, auch magnetisch, gespeicherter Geldwert in Form einer Forderung gegen den Emittenten. Es wird gegen Zahlung ausgegeben, für Zahlungen genutzt und von anderen als dem Emittenten angenommen. Werte auf Instrumenten, die nur in einem begrenzten Netz gelten, und bestimmte Zahlungen über die Telefonrechnung fallen nicht darunter.

Die Richtlinie ersetzte die erste E-Geld-Richtlinie von 2000, umzusetzen bis zum 30. April 2011. Sie sollte die Ausgabe von E-Geld für Unternehmen öffnen, die keine Banken sind, mit eigener Erlaubnis und leichteren Kapitalregeln als für ein Kreditinstitut.

Kapital, Eigenmittel und Sicherung

Ein E-Geld-Institut braucht mindestens 350.000 Euro Anfangskapital (Artikel 4) und Eigenmittel von mindestens 2 % des durchschnittlichen E-Geld-Umlaufs (Artikel 5). Es darf Kredite im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten vergeben, aber nie aus den Geldern, die es für E-Geld erhalten hat (Artikel 6), und muss diese Gelder sichern (Artikel 7). Kleine Emittenten kann ein Mitgliedstaat befreien, wenn ihr E-Geld-Umlauf unter einer Grenze von höchstens 5 Mio. Euro bleibt (Artikel 9).

Ein Institut darf E-Geld über andere Unternehmen vertreiben und rücktauschen lassen und Zahlungsdienste über Agenten erbringen. E-Geld über Agenten ausgeben darf es nicht (Artikel 3).

Rücktausch zum Nennwert, keine Zinsen

Nach Artikel 11 kann der Inhaber E-Geld jederzeit zum Nennwert zurücktauschen. Ein Entgelt ist nur erlaubt, wenn der Vertrag es nennt, nur in den Fällen der Richtlinie und nur in Höhe der tatsächlichen Kosten. Artikel 12 verbietet Zinsen und jeden anderen Vorteil, der an die Haltedauer anknüpft.

Beide Grundsätze gelten auch für Euro-Stablecoins. MiCAR stuft einen E-Geld-Token als E-Geld ein, lässt nur Kreditinstitute und E-Geld-Institute als Emittenten zu und wendet Rücktausch zum Nennwert und Zinsverbot auf ihn an. Die übrigen Regeln stehen auf der Seite zur MiCAR.

Die Richtlinie in Deutschland

Deutschland regelte E-Geld-Emittenten zuerst als Kreditinstitute im KWG. Das Umsetzungsgesetz zur zweiten E-Geld-Richtlinie löste sie dort heraus und ordnete sie als eigene Institutsart dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu, wie der Gesetzentwurf der Bundesregierung erläutert. Die ZAG-Regeln galten ab dem 30. April 2011.

Im geltenden ZAG verlangt § 11 eine BaFin-Erlaubnis für das E-Geld-Geschäft, § 12 setzt das Anfangskapital, und nach § 18 sind die Gelder für E-Geld spätestens fünf Geschäftstage nach Ausgabe zu sichern. Die Erlaubnispraxis beschreibt die Seite zur E-Geld-Lizenz.

Kommende Payments-Events

Was unterscheidet EMD2 und PSD2?

Die EMD2 regelt die Ausgabe von E-Geld und das E-Geld-Institut. Die PSD2 regelt Zahlungsdienste wie Überweisung, Kartenakzeptanz und Zahlungsauslösung. Ein E-Geld-Institut darf auch Zahlungsdienste erbringen und folgt dafür der PSD2.

Ersetzt die PSD3 die E-Geld-Richtlinie?

Ja. Die PSD3 hebt die Richtlinie 2009/110/EG auf und stellt E-Geld-Institute unter dieselben Erlaubnis- und Aufsichtsregeln wie Zahlungsinstitute. Die Ausgabe von E-Geld bleibt erlaubnispflichtig.

Ist ein Stablecoin E-Geld?

Ein Stablecoin, der sich auf eine amtliche Währung bezieht, ist nach MiCAR ein E-Geld-Token und gilt als E-Geld. Sein Emittent muss ein Kreditinstitut oder ein E-Geld-Institut sein. Ein Stablecoin mit Bezug auf einen Korb von Werten ist ein vermögenswertereferenzierter Token mit eigenen Regeln.

Die E-Geld-Richtlinie und Finance Loop

Finance Loop behandelt E-Geld im Feld Payments & digitales Geld, wo Prepaid-Wallets und Euro-Stablecoins auf denselben Regeln stehen. Finance Loop ist strategischer Partner der Digital Euro Association, Gastgeberin der Digital Euro Conference in Frankfurt, und unterstützte die Bybit EU x Circle Roadshow in Frankfurt mit Panels zu Stablecoins.

Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk und will neue Technologien im Finanzwesen voranbringen, wie KI, digitale Zahlungen sowie Cloud- und Blockchain-Lösungen. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, Fähigkeiten und persönliche Netzwerke in diesen Feldern aufzubauen: Investment & digitale Vermögenswerte, Payments & digitales Geld, Digitale Infrastruktur & Souveränität und Risk & Compliance.

Bleiben wir in Kontakt

4.000+ Mitglieder aus Finance und Tech. Werden Sie kostenlos Network Member.

Kostenlose Updates!

Exklusive Event-Einladungen, Vorteile für Mitglieder und News. Jederzeit abbestellbar.

Mit dem Absenden akzeptieren Sie die Bedingungen.