Primärmarkt und Sekundärmarkt: Was ist der Unterschied?
Der Primärmarkt ist der Markt, auf dem ein Emittent neue Aktien oder Anleihen verkauft und das Geld erhält; der Sekundärmarkt ist der Markt, auf dem Anleger diese Wertpapiere später untereinander handeln. Ein Börsengang findet am Primärmarkt statt, der tägliche Börsenhandel am Sekundärmarkt. Englisch: primary market und secondary market.
Primär- und Sekundärmarkt in Kürze
| Begriffe | Primärmarkt (englisch: primary market) und Sekundärmarkt (englisch: secondary market). |
|---|---|
| EU-Recht, Primärmarkt | Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung), gilt seit 21. Juli 2019, geändert durch den EU Listing Act. |
| EU-Recht, Sekundärmarkt | Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) und Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR). |
| Prospektbehörde | BaFin in Deutschland, FMA in Österreich, eine Prüfstelle nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in der Schweiz. |
| Eine Zahl | In Österreich genügt für ein öffentliches Angebot unter 12 Mio. Euro in zwölf Monaten ein vereinfachter Prospekt (§ 12 Abs. 3 Kapitalmarktgesetz 2019). |
Was ist der Primärmarkt?
Der Primärmarkt ist der Markt für den ersten Verkauf eines Wertpapiers durch seinen Emittenten. So lautet die Definition, und aus ihr folgt die Bedeutung: Das Geld fließt an das Unternehmen oder den Staat, der das Wertpapier ausgibt. Am Aktienmarkt verkauft ein Unternehmen neue Aktien bei einem Börsengang (IPO) oder später bei einer Kapitalerhöhung. Bei Anleihen verkauft der Emittent eine neue Anleihe an Banken und Anleger.
Ein IPO ist ein Ereignis am Primärmarkt, der erste Verkauf von Aktien eines Unternehmens an das Publikum. Kapitalerhöhung und Anleiheemission gehören ebenfalls dazu. In der EU dürfen Wertpapiere erst öffentlich angeboten werden, wenn vorher ein Prospekt veröffentlicht wurde (Artikel 3 Absatz 1 Prospektverordnung), und die zuständige Behörde muss ihn vorher billigen (Artikel 20 Absatz 1). Die BaFin prüft einen Prospekt auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit. Ob der Inhalt stimmt, prüft sie nicht; dafür haftet der Emittent oder Anbieter.
Was ist der Sekundärmarkt am Kapitalmarkt?
Der Sekundärmarkt ist der Teil des Kapitalmarkts, auf dem Anleger bereits ausgegebene Wertpapiere handeln. Bei einem Geschäft am Sekundärmarkt erhält der verkaufende Anleger das Geld, der Emittent ist nicht beteiligt. Gehandelt wird an Börsen und anderen Handelsplätzen oder direkt zwischen zwei Parteien.
An der Börse treffen Orders in einem Orderbuch aufeinander. Auf Xetra an der Frankfurter Wertpapierbörse werden im fortlaufenden Handel alle Orders nach Preis-Zeit-Priorität sortiert. Dazu kommen drei Auktionen am Tag: zu Beginn des Haupthandels, mittags und zum Schluss. Für Aktien verlangt Artikel 3 Absatz 1 MiFIR, dass Handelsplätze die aktuellen Geld- und Briefkurse und die Tiefe der Handelsinteressen zu diesen Kursen veröffentlichen. Wer am Primärmarkt kauft, kann später am Sekundärmarkt verkaufen. Wie das Matching abläuft, erklärt die Seite Was ist ein Orderbuch?
Primärmarkt vs. Sekundärmarkt: Was ist der Unterschied?
Der Unterschied liegt darin, wer verkauft und wer das Geld bekommt. Am Primärmarkt verkauft der Emittent und erhält den Erlös; am Sekundärmarkt verkauft ein Anleger an einen anderen. Die Tabelle stellt beide Märkte gegenüber, mit Beispielen für Aktien und Anleihen.
| Merkmal | Primärmarkt | Sekundärmarkt |
|---|---|---|
| Was verkauft wird | Neu ausgegebene Aktien und Anleihen | Bereits ausgegebene Wertpapiere |
| Wer das Geld erhält | Der Emittent | Der verkaufende Anleger |
| Wie der Preis entsteht | Emittent und Banken legen ihn beim Angebot fest | Orders im Orderbuch eines Handelsplatzes bestimmen ihn |
| Wichtigste EU-Regel | Prospekt nach Verordnung (EU) 2017/1129 | Vorhandelstransparenz nach MiFIR |
| Beispiel Aktien | Ein Unternehmen verkauft beim IPO neue Aktien | Ein Anleger kauft diese Aktien eine Woche später an der Börse |
| Beispiel Anleihen | Ein Staat verkauft eine neue zehnjährige Anleihe | Eine Bank verkauft diese Anleihe an einen Pensionsfonds |
Was ist ein Primärmarkt für Krypto?
Ein Primärmarkt für Krypto ist das erste öffentliche Angebot eines Kryptowerts, und das EU-Recht trennt es wie bei Wertpapieren vom Handel danach. Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) darf nur eine juristische Person einen Kryptowert, der kein vermögenswertereferenzierter Token und kein E-Geld-Token ist, öffentlich anbieten, und zwar mit einem selbst erstellten und übermittelten Whitepaper. MiCA gilt seit 30. Dezember 2024.
Der Handel auf einer Handelsplattform für Kryptowerte ist der Sekundärmarkt. Nach Erwägungsgrund 74 von MiCA gelten die bloße Zulassung zum Handel und die Veröffentlichung von Geld- und Briefkursen für sich genommen nicht als öffentliches Angebot von Kryptowerten.
Primär- und Sekundärmarkt in Deutschland, Österreich und der Schweiz
In Deutschland billigt die BaFin Wertpapierprospekte nach der EU-Prospektverordnung. Sie kann ein öffentliches Angebot untersagen, das gegen die Verordnung, das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) oder das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) verstößt. Der EU Listing Act ändert die Prospektregeln; die BaFin hat am 23. April 2026 eine Aufsichtsmitteilung für Prospekte veröffentlicht, die sie ab 5. Juni 2026 billigt. Den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse überwacht die Börsenaufsichtsbehörde Hessen. Wer in Frankfurt an die Börse geht, wählt zwischen dem Regulierten Markt, einem EU-regulierten Markt mit den Segmenten Prime Standard und General Standard, und dem Open Market, den die Börse privatrechtlich organisiert und zu dem das Segment Scale gehört. In Österreich ist nach § 13 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz 2019 die FMA die zuständige Behörde nach der Prospektverordnung.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und hat eigene Regeln. Artikel 35 FIDLEG verlangt einen Prospekt für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren oder ihre Zulassung zum Handel. Nach Artikel 51 geht der Prospekt vor der Veröffentlichung an eine Prüfstelle, die prüft, ob er vollständig, kohärent und verständlich ist. Börsen bewilligt die FINMA. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, 14. Juni 2017
- Europäische Union: Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, 15. Mai 2014
- Europäische Union: Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, 15. Mai 2014
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte, 31. Mai 2023
- Deutsche Börse: Continuous Trading with Auctions, abgerufen am 29. September 2026
- BaFin: Prospekterstellung und Billigungsverfahren, abgerufen am 29. September 2026
- BaFin: Listing Act: Aufsichtsmitteilung zu Anforderungen an Wertpapierprospekte, 23. April 2026
- Deutsche Börse: Our Markets, abgerufen am 29. September 2026
- Deutsche Börse: Supervisory bodies of the Frankfurt Stock Exchange, abgerufen am 29. September 2026
- Republik Österreich, RIS: Kapitalmarktgesetz 2019, Fassung vom 29. September 2026
- Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex: Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), Stand 1. März 2024
- FINMA: Swiss financial market infrastructures, abgerufen am 29. September 2026
Über Finance Loop: Primärmarkt und Sekundärmarkt
Finance Loop ist der Treffpunkt für alle, die Aktien und Anleihen an den Markt bringen oder später handeln, vom Syndikatsbanker bis zum Broker. Das Netzwerk verbindet die Finanz-, IT- und KI-Communities in Frankfurt, wo ein Unternehmen beim Börsengang zwischen dem Regulierten Markt und dem Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse wählt.
Die Gubbi AG, Betreiberin des GDX Primary Market für digitale Vermögenswerte in Deutschland, ist seit Juni 2026 Premium-Partner von Finance Loop. Gubbi nennt GDX den ersten regulierten Primärmarkt für digitale Vermögenswerte in Deutschland.