Das Gesetz zum digitalen Euro
Bevor die EZB den digitalen Euro ausgeben kann, braucht er eine EU-Verordnung. Die Kommission legte im Juni 2023 einen Entwurf vor, Rat und Europäisches Parlament haben jeweils ihre Verhandlungsposition beschlossen, und den endgültigen Text verhandeln beide miteinander. Termine zu Zahlungsverkehr und digitalem Geld stehen im Kalender unten.
Der Kommissionsentwurf
Der Entwurf COM(2023) 369 vom 28. Juni 2023 setzt den Rahmen. Der digitale Euro wäre gesetzliches Zahlungsmittel mit Annahmepflicht zum Nennwert und Aufschlagsverbot (Artikel 7). Ausgenommen wären kleine Unternehmen ohne vergleichbare digitale Zahlungen und Privatpersonen (Artikel 9). Die EZB würde Haltelimits entwickeln, und der digitale Euro brächte keine Zinsen (Artikel 16).
Grundleistungen wären für Privatpersonen kostenlos, und Händlergebühren dürften den niedrigeren von zwei Werten nicht übersteigen: Kosten der Anbieter plus angemessenem Gewinn oder Gebühren vergleichbarer digitaler Zahlungen (Artikel 17). Artikel 24 erlaubt bedingte Zahlungen und schließt programmierbares Geld aus. Die Artikel 34 bis 37 regeln den Datenschutz, auch dass Offline-Daten nicht gespeichert werden.
Die Positionen von Rat und Parlament
Der Rat legte seine Verhandlungsposition zum digitalen Euro und zum gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld im Dezember 2025 fest. Im Europäischen Parlament nahm der Wirtschafts- und Währungsausschuss im Juni 2026 den Bericht von Berichterstatter Fernando Navarrete Rojas an, mit 43 zu 14 Stimmen (auf Englisch) bei einer Enthaltung. Nach einem Einspruch zweier Fraktionen bestätigte das Plenum das Mandat im Juli 2026 mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen.
Laut Pressemitteilung des Parlaments (auf Englisch) hält seine Position den digitalen Euro online und offline, stärkt den Datenschutz, nimmt Selbständige und kleine Firmen ohne andere digitale Zahlungen von der Annahmepflicht aus, hält Grundleistungen kostenlos und begrenzt das Guthaben je Person. Anbieter aus EU-Staaten außerhalb des Euroraums dürften ihn ausgeben, und Händler dürften Bargeld nicht ausschließen.
Wie es weitergeht
Parlament und Rat verhandeln jetzt im Trilog, für das Parlament führt Navarrete Rojas. Die EZB kann den digitalen Euro nach eigener Aussage ab 2029 ausgeben, wenn die Rechtsgrundlage bis Ende 2026 steht, und hat 36 Anbieter für einen Pilot ab dem zweiten Halbjahr 2027 ausgewählt, beschrieben unter App für den digitalen Euro.
Die technischen Regeln liegen eine Ebene tiefer, im Rulebook zum digitalen Euro, das die EZB mit Marktteilnehmern entwirft. Für deutsche Banken entscheidet die Verordnung über das Geschäftsmodell, über Vergütungsmodell und Haltelimit. Digitaler Euro in Deutschland beschreibt die deutsche Sicht.
Kommende Payments-Events in Deutschland
Ist das Gesetz zum digitalen Euro beschlossen?
Noch nicht. Rat und Europäisches Parlament haben ihre Verhandlungspositionen beschlossen und verhandeln die endgültige Verordnung im Trilog.
Wer ist Berichterstatter für den digitalen Euro im Parlament?
Fernando Navarrete Rojas, spanischer Abgeordneter der EVP-Fraktion. Er schrieb den Ausschussbericht und führt das Verhandlungsteam des Parlaments.
Was ist das Paket zur einheitlichen Währung?
Das Paket sind die Vorschläge, die die Kommission am 28. Juni 2023 vorlegte. Dazu gehören die Verordnung zum digitalen Euro, eine Verordnung zum gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Bargeld und eine zu Diensten mit digitalem Euro durch Anbieter außerhalb des Euroraums.
Das Gesetz zum digitalen Euro und Finance Loop
Finance Loop verfolgt die Verordnung zum digitalen Euro in den Tracks Payments & digitales Geld und Risk & Compliance. Finance Loop ist strategischer Partner der Digital Euro Association, Gastgeberin der Digital Euro Conference in Frankfurt, wo Gesetzgeber und Zentralbanker über die Verordnung sprechen.
Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk und will neue Technologien im Finanzwesen voranbringen, wie KI, digitale Zahlungen sowie Cloud- und Blockchain-Lösungen. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, Fähigkeiten und persönliche Netzwerke in diesen Feldern aufzubauen: Investment & digitale Vermögenswerte, Payments & digitales Geld, Digitale Infrastruktur & Souveränität und Risk & Compliance.