Was verlangt Basel III von Banken?
Die Anforderungen von Basel III sind Mindestregeln für Eigenkapital und Liquidität, die der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht für international tätige Banken festlegt. Banken halten hartes Kernkapital von mindestens 4,5 % der risikogewichteten Aktiva und Gesamtkapital von 8 %, eine Verschuldungsquote von 3 % und zwei Liquiditätsquoten von je 100 %.
Basel III im Überblick
| Begriff | Basel III, im Deutschen gleich. Das Paket von 2017 heißt „Basel III: Finalising post-crisis reforms“. |
|---|---|
| Herausgeber | Basler Ausschuss für Bankenaufsicht bei der BIZ. Erste Phase Dezember 2010, überarbeitet Juni 2011; finale Reformen am 7. Dezember 2017 verabschiedet. |
| Eigenkapital | Hartes Kernkapital 4,5 %, Kernkapital 6 %, Gesamtkapital 8 % der risikogewichteten Aktiva (RBC20.1), dazu 2,5 % Kapitalerhaltungspuffer (RBC30.2). |
| Verschuldung und Liquidität | Verschuldungsquote 3 % (LEV20.7); LCR und NSFR mindestens 100 %. |
| Output-Floor | 72,5 % der risikogewichteten Aktiva nach den Standardansätzen (RBC20.4). |
| EU-Recht | Verordnung (EU) 2024/1623 (CRR III), gilt seit 1. Januar 2025. |
Was ist Basel III, einfach erklärt?
Einfach gesagt legt Basel III fest, wie viel verlustfähiges Eigenkapital und wie viel Liquidität Banken halten müssen. Die BIZ beschreibt Basel III als international vereinbarte Maßnahmen, die der Basler Ausschuss als Antwort auf die Finanzkrise 2007 bis 2009 entwickelt hat. Es sind Mindestanforderungen für international tätige Banken (BIZ, Basel III). Als Standards werden die Regeln erst verbindlich, wenn ein Staat sie in eigenes Recht übernimmt, wie die EU in der CRR.
Welche Eigenkapitalanforderungen stellt Basel III?
Die Eigenkapitalanforderungen von Basel III setzen drei Mindestquoten für das Verhältnis von Kapital zu risikogewichteten Aktiva: hartes Kernkapital mindestens 4,5 %, Kernkapital mindestens 6 % und Gesamtkapital mindestens 8,0 % der RWA (RBC20.1). Hinzu kommt ein Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 % hartem Kernkapital (RBC30.2). Banken können außerdem einen antizyklischen Puffer und höhere Anforderungen für systemrelevante Institute tragen müssen.
Die risikogewichteten Aktiva decken Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko ab. Banken nutzen den Standardansatz oder, mit Erlaubnis, interne Modelle. Die Erwägungsgründe der CRR III beschreiben die Standardansätze als Verfahren mit festen Parametern auf Basis relativ konservativer Annahmen. Der Output-Floor verbindet beide: Die risikogewichteten Aktiva dürfen nicht unter 72,5 % des Werts nach den Standardansätzen fallen (RBC20.4).
Was ist die Verschuldungsquote nach Basel III, und welche Liquiditätsregeln gelten?
Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) nach Basel III ist das Kernkapital geteilt durch das Gesamtengagement ohne Risikogewichte; sie muss mindestens 3 % betragen (LEV20.3 bis LEV20.7). In der EU gilt nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe d CRR seit dem 28. Juni 2021 derselbe Wert von 3 %.
Die zwei Liquiditätsregeln sind die Liquiditätsdeckungsquote für 30 Tage Stress und die strukturelle Liquiditätsquote für ein Jahr. Beide verlangen mindestens 100 %. Mehr dazu unter Liquiditätsrisiko.
Was hat sich von Basel II zu Basel III geändert?
Basel III hat Qualität und Höhe des Eigenkapitals angehoben und Regeln für Verschuldung und Liquidität eingeführt, die Basel II nicht kannte. Basel II erschien am 10. Juni 2004 (BCBS, Juni 2004). Die erste Phase von Basel III vom Dezember 2010, überarbeitet im Juni 2011, legte mehr Gewicht auf verlustfähiges Kapital im laufenden Betrieb in Form von hartem Kernkapital, ergänzte Kapitalpuffer und eine Mindest-Verschuldungsquote und führte LCR und NSFR ein (BCBS, Juni 2011).
Basel III vs. Basel IV: Gibt es Basel IV?
Ein offizielles Basel IV gibt es nicht. Der Name steht für die Reformen, die der Basler Ausschuss 2017 abgeschlossen hat. Die BIZ nennt das Paket „Basel III: Finalising post-crisis reforms“, verabschiedet am 7. Dezember 2017, die Änderungen zum Marktrisiko am 14. Januar 2019 (BIZ). Die CRR III spricht vom finalisierten Basel-III-Rahmenwerk (Erwägungsgrund 2), die FINMA von den finalen Basel-III-Standards. Keine der drei Stellen verwendet „Basel IV“. Basel 3 und 4 sind also der alte und der neue Teil eines Rahmenwerks. Die FINMA fasst den neuen Teil so zusammen: Interne Modelle wurden eingeschränkt, die Standardansätze risikogerechter.
Gilt Basel III bereits?
Ja. In der EU gilt die CRR III seit dem 1. Januar 2025 (Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/1623). Die Umsetzung in der EU führt den Output-Floor stufenweise ein: 50 % im Jahr 2025, jedes Jahr steigend bis 70 % im Jahr 2029 (Artikel 465 CRR). Für Kryptowerte gilt der Basler Standard SCO60 seit dem 1. Januar 2026. Bis die EU eine eigene Fassung beschließt, sieht Artikel 501d CRR eine Übergangslösung vor, mit einem Risikogewicht von 1.250 % für Kryptowerte, die weder tokenisierte traditionelle Werte noch MiCA-konforme vermögenswertreferenzierte Token sind.
Basel III in Deutschland, Österreich und der Schweiz
In Deutschland und Österreich gilt Basel III über die CRR, die als EU-Verordnung unmittelbar anwendbar ist. Die EZB beaufsichtigt die bedeutenden Banken; die übrigen beaufsichtigen in Deutschland Bundesbank und BaFin gemeinsam, in Österreich die FMA mit der OeNB (OeNB).
Deutschland ist im Basler Ausschuss doppelt vertreten: durch das zuständige Vorstandsmitglied der Bundesbank und den Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin (Bundesbank). Die Bundesbank hat ihre Zentrale in Frankfurt am Main (Bundesbank).
Die Schweiz gehört nicht zur EU. Der Bundesrat hat die finalen Basel-III-Standards vor allem in der revidierten Eigenmittelverordnung umgesetzt, die FINMA hat fünf neue Verordnungen mit den technischen Regeln erlassen. Alle traten am 1. Januar 2025 in Kraft (FINMA, 27. März 2024). Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- BIZ: Basel III: international regulatory framework for banks, abgerufen am 29. September 2026
- BIZ: Basel Framework, RBC20 Calculation of minimum risk-based capital requirements, gültig ab 1. Januar 2023
- BIZ: Basel Framework, RBC30 Buffers above the regulatory minimum, gültig ab 15. Dezember 2019
- BIZ: Basel Framework, LEV20 Calculation, gültig ab 1. Januar 2023
- Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards: a Revised Framework, 10. Juni 2004
- Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems, 1. Juni 2011
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/1623 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, 31. Mai 2024
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2019/876 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, 20. Mai 2019
- Deutsche Bundesbank: Basel Committee on Banking Supervision, abgerufen am 29. September 2026
- Deutsche Bundesbank: Anfahrt und Lieferadresse, abgerufen am 29. September 2026
- Oesterreichische Nationalbank: How banking supervision is organized in Austria, aktualisiert am 1. Juli 2026
- FINMA: FINMA veröffentlicht Verordnungen zur Umsetzung der finalen Basel-III-Standards, 27. März 2024
Über Finance Loop: Basel III
Finance Loop ist der Treffpunkt für Risikocontroller und Meldewesen-Teams in Banken, die die Basel-III-Quoten im Alltag umsetzen. Finance Loop verbindet die Finanz-, IT- und KI-Communities in Frankfurt, wo die Deutsche Bundesbank ihren Hauptsitz hat. Die Bundesbank hält einen der zwei deutschen Sitze im Basler Ausschuss.
Finance Loop war Medienpartner der International Financial Standards Conference der Börsen-Zeitung am 12. November 2025 in Frankfurt. Dort trafen sich Aufseher, Standardsetzer und Wirtschaftsprüfer zu Finanzberichterstattung, ESG-Offenlegung und internationaler Regulierung.