Was ist Liquiditätsrisiko?
Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass eine Bank ihre Zahlungspflichten bei Fälligkeit nicht erfüllen kann oder nur mit einem nicht tragbaren Verlust. Basel III setzt zwei Quoten dagegen, die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR), jeweils mit einem Mindestwert von 100 %.
Das Wichtigste in Kürze
| Begriff | Liquiditätsrisiko, englisch liquidity risk. LCR: Liquiditätsdeckungsquote. NSFR: strukturelle Liquiditätsquote. |
|---|---|
| LCR | Erstklassige liquide Aktiva mindestens in Höhe der Nettoabflüsse aus 30 Kalendertagen Stress. Mindestens 100 % (Basel Framework LCR20.5; Artikel 4 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61). |
| NSFR | Verfügbare stabile Refinanzierung mindestens in Höhe der erforderlichen. Mindestens 100 % (Artikel 428b Absatz 2 CRR, gilt seit 28. Juni 2021). |
| EU-Recht | Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR), Teil 6 „Liquidität“; Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 zur LCR. |
| Aufsicht | EZB für bedeutende Banken im Euroraum, BaFin und Bundesbank in Deutschland, FMA und OeNB in Österreich, FINMA in der Schweiz. |
Was bedeutet Liquidität im Finanzwesen?
Liquidität heißt im Finanzwesen, fällige Zahlungen leisten zu können, ohne Vermögen mit Verlust zu verkaufen. Der Basler Ausschuss definiert Liquidität einer Bank als die Fähigkeit, wachsende Aktiva zu finanzieren und Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen, ohne nicht tragbare Verluste zu erleiden (BCBS, September 2008). Dasselbe Papier erklärt, warum Banken dem Risiko ausgesetzt sind: Sie machen aus kurzfristigen Einlagen langfristige Kredite.
Das Papier teilt Liquiditätsrisiko in zwei Teile. Das Refinanzierungsrisiko ist das Risiko, erwartete und unerwartete Zahlungsströme und Sicherheitenbedarfe nicht effizient decken zu können. Das Marktliquiditätsrisiko ist das Risiko, eine Position wegen zu geringer Markttiefe oder einer Marktstörung nicht ohne Weiteres zum Marktpreis schließen zu können, etwa bei Wertpapieren mit wenig Handel.
Was ist die Liquiditätsdeckungsquote?
Die Liquiditätsdeckungsquote ist der Bestand an erstklassigen liquiden Aktiva (HQLA), geteilt durch die Nettoabflüsse eines 30-tägigen Stressszenarios. Das Basler Rahmenwerk verlangt, dass die Quote außerhalb einer Stressphase nicht unter 100 % liegt. In einer Stressphase darf eine Bank ihre HQLA einsetzen und unter 100 % fallen (LCR20.5).
Im EU-Recht stehen dafür zwei Vorschriften: Artikel 412 CRR legt die allgemeine Pflicht fest, und nach Artikel 4 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 müssen Kreditinstitute eine LCR von mindestens 100 % halten. Die EU hat die Quote schrittweise eingeführt, von 60 % am 1. Oktober 2015 bis 100 % am 1. Januar 2018.
Was ist die strukturelle Liquiditätsquote?
Die strukturelle Liquiditätsquote vergleicht die verfügbare stabile Refinanzierung einer Bank mit der stabilen Refinanzierung, die ihre Aktiva und außerbilanziellen Posten erfordern. Die LCR deckt 30 Tage ab, die NSFR einen Horizont von einem Jahr (Verordnung (EU) 2019/876, Erwägungsgrund 46). Nach Artikel 428b Absatz 2 CRR, eingefügt durch diese Verordnung, müssen Institute eine NSFR von mindestens 100 % halten. Die Regel gilt seit dem 28. Juni 2021.
Wie unterscheidet sich Liquiditätsrisiko von Kredit- und Marktrisiko?
Beim Liquiditätsrisiko geht es um die eigene Fähigkeit der Bank, pünktlich zu zahlen; beim Kreditrisiko darum, ob andere die Bank bezahlen. Ein Bank-Run ist ein Beispiel: Die Kredite können solide sein, und trotzdem geht der Bank das Geld aus. Um diesen Fall geht es bei Liquidität und Solvenz.
Marktrisiko ist eine Preisbewegung; Marktliquiditätsrisiko heißt, zu diesem Preis keinen Käufer zu finden. Eine Bank, die schnell Vermögen verkaufen muss, um an Geld zu kommen, trägt beides zugleich.
In der Praxis folgt das Liquiditätsrisikomanagement dem MaRisk-Modul BTR 3.1 der BaFin: Eine Bank muss sicherstellen, dass sie ihre Zahlungspflichten jederzeit erfüllen kann. Sie muss einen drohenden Liquiditätsengpass früh erkennen, mit Verfahren, die sie mindestens einmal im Jahr überprüft, und Liquiditätsübersichten führen, die erwartete Zuflüsse und Abflüsse gegenüberstellen.
Welche Liquiditätsregeln gelten für Stablecoins?
Emittenten von Stablecoins tragen Liquiditätsrisiko, weil die Inhaber ihr Geld zurückverlangen können. Nach Artikel 49 Absatz 4 der MiCA muss der Emittent eines E-Geld-Tokens ihn jederzeit zum Nennwert zurücktauschen. Emittenten signifikanter vermögenswertreferenzierter Token brauchen eine Strategie für das Liquiditätsmanagement, um Rücktauschwünsche zu bedienen (Artikel 45 Absatz 3 MiCA). Für Banken beauftragt Artikel 501d CRR die Europäische Kommission, eigene Liquiditätsanforderungen für Kryptowerte vorzuschlagen.
Liquiditätsregeln in Deutschland, Österreich und der Schweiz
In Deutschland und Österreich gelten die CRR und die Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 unmittelbar. In Deutschland teilen sich Bundesbank und BaFin die Bankenaufsicht, und MaRisk-Modul BTR 3 regelt die Prozesse für das Liquiditätsrisiko. In Österreich beaufsichtigt die FMA die Banken mit der OeNB; die bedeutenden Banken beider Länder beaufsichtigt die EZB (OeNB).
Banken im Euroraum erhalten Zentralbankgeld vom Eurosystem: der EZB mit Sitz in Frankfurt am Main und den nationalen Zentralbanken (EZB). Hauptrefinanzierungsgeschäfte stellen Liquidität meist für eine Woche bereit; längerfristige Refinanzierungsgeschäfte laufen drei Monate und finden monatlich statt. Durchgeführt werden sie von nationalen Zentralbanken wie der Bundesbank (EZB, Offenmarktgeschäfte).
Die Schweiz gehört nicht zur EU, die CRR gilt dort nicht. Die Liquiditätsverordnung des Bundesrats regelt die LCR und seit dem 1. Juli 2021 die NSFR (FINMA, 12. November 2020). Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt die neue Liquiditätsverordnung der FINMA (LiqV-FINMA) ihr Rundschreiben 2015/2 zu Liquiditätsrisiken bei Banken (FINMA, 7. Juli 2026). Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision, 25. September 2008
- BIZ: Basel Framework, LCR20 Calculation, gültig ab 15. Dezember 2019, aktualisiert am 8. Dezember 2022
- Europäische Union: Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute, 26. Juni 2013
- Europäische Union: Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 zur Liquiditätsdeckungsanforderung, 10. Oktober 2014
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2019/876 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, 20. Mai 2019
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/1623 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, 31. Mai 2024
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte, 31. Mai 2023
- BaFin: Rundschreiben 06/2024 (BA), Mindestanforderungen an das Risikomanagement, 29. Mai 2024
- Europäische Zentralbank: Open market operations, abgerufen am 29. September 2026
- Europäische Zentralbank: Address, abgerufen am 29. September 2026
- Oesterreichische Nationalbank: How banking supervision is organized in Austria, aktualisiert am 1. Juli 2026
- FINMA: FINMA publishes partially revised "Liquidity risks - banks" Circular, 12. November 2020
- FINMA: FINMA veröffentlicht eine neue Verordnung über die Liquidität der Banken und Wertpapierhäuser, 7. Juli 2026
Über Finance Loop: Liquiditätsrisiko
Finance Loop ist der Treffpunkt für Treasurer und ALM-Teams in Banken, die LCR und NSFR steuern. Finance Loop verbindet die Finanz-, IT- und KI-Communities in Frankfurt, dem Sitz der EZB, deren Refinanzierungsgeschäfte die Banken im Euroraum mit Zentralbankgeld versorgen.
Im Mai 2026 haben Finance Loop und Venturebloxx den institutionellen Report The Future of Money in Europe angekündigt. Er zeigt, wie tokenisierte Einlagen, Stablecoins und tokenisierte Abwicklung Liquidität und Treasury bei Banken, Zahlungsdienstleistern und Verwahrern verändern, mit Beiträgen unter anderem von Euroclear, Banque de France und Commerzbank.