Womit sind Stablecoins gedeckt?
Die Deckung eines Stablecoins ist eine Reserve aus Vermögenswerten, die der Emittent für die umlaufenden Token hält. Bei den zwei größten Dollar-Stablecoins besteht sie vor allem aus kurzlaufenden US-Staatsanleihen, Reverse Repos und Bankeinlagen. In der EU verlangt MiCA mindestens 30 % Bankeinlagen. Der Fachbegriff im EU-Recht lautet Vermögenswertreserve.
Stablecoin-Reserven auf einen Blick
| Begriff | Vermögenswertreserve, auch Deckung. Englisch: reserve of assets, backing. |
|---|---|
| Rechtsquelle | Artikel 36 bis 38 der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) für vermögenswertereferenzierte Token, Artikel 54 für E-Geld-Token, Artikel 58 für signifikante E-Geld-Token. |
| Gilt seit | 30. Juni 2024 für Titel III und IV (Artikel 149). |
| Mindestanteil Bankeinlagen | 30 % (Artikel 36 Abs. 4 und Artikel 54), mindestens 60 % bei signifikanten vermögenswertereferenzierten Token (Artikel 45 Abs. 7). |
| Prüfung | Unabhängige Prüfung der Reserve alle sechs Monate (Artikel 36 Abs. 9). |
| Aufsicht | BaFin in Deutschland, FMA in Österreich, EBA bei signifikanten E-Geld-Token (Artikel 56). FINMA in der Schweiz, nach Schweizer Recht. |
Sind Stablecoins mit Staatsanleihen gedeckt?
Ja, die zwei größten Stablecoins sind überwiegend mit US-Staatsanleihen gedeckt. Beide sind an den US-Dollar gebunden und mit Fiatgeld hinterlegt. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) hält USD Coin (USDC) 40 % seiner Reserve in kurzlaufenden US-Schatzwechseln und 45 % in Overnight-Reverse-Repos, besichert mit US-Staatsanleihen. Der Rest liegt als Einlage bei Finanzinstituten. Tether (USDT) hält fast 75 % in kurzlaufenden US-Staatsanleihen, auch über Reverse Repos, rund 5 % in Bitcoin und ähnlich viel in Gold (IWF, 4. Dezember 2025).
Die Europäische Zentralbank (EZB) nennt für beide zum 30. September 2025 US-Staatsanleihen, Reverse Repos, Anteile an Geldmarktfonds, Bargeld und Bankeinlagen. Mit diesen Beständen gehören die zwei Emittenten zu den größten Haltern von US-Schatzwechseln. Ihre Reserven sind so groß wie die der 20 größten Geldmarktfonds (EZB, November 2025).
Welche Reserven verlangt MiCA für E-Geld-Token?
Nach MiCA legt der Emittent eines E-Geld-Tokens mindestens 30 % der erhaltenen Gelder auf getrennten Konten bei Kreditinstituten an (Artikel 54). Der Rest fließt in sichere, risikoarme Anlagen: hochliquide Finanzinstrumente mit minimalem Markt-, Kredit- und Konzentrationsrisiko, in derselben Währung wie der Token.
Ein E-Geld-Token hat zwei Seiten. Rechtlich ist er eine Forderung gegen den Emittenten (Artikel 49 Abs. 2). In dessen Bilanz stehen ihm die Einlagen und Instrumente gegenüber, gesichert nach Artikel 7 Abs. 1 der E-Geld-Richtlinie 2009/110/EG. Stuft die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) einen Token als signifikant ein, gelten für ein E-Geld-Institut als Emittent die Reserveregeln der Artikel 36 bis 38 (Artikel 58).
Was verlangt die MiCAR für die Reserve eines vermögenswertereferenzierten Tokens?
Die MiCAR verlangt vom Emittenten eines vermögenswertereferenzierten Tokens jederzeit eine Reserve, die zu Marktpreisen bewertet wird und mindestens alle Ansprüche der Inhaber deckt (Artikel 36 Abs. 1 und 7). Die Reserve ist rechtlich vom Vermögen des Emittenten getrennt, damit seine Gläubiger in der Insolvenz nicht darauf zugreifen können (Artikel 36 Abs. 2).
| Regel | E-Geld-Token | Vermögenswertereferenzierter Token |
|---|---|---|
| Mindestanteil Bankeinlagen | 30 % der erhaltenen Gelder (Artikel 54) | 30 % des Betrags je amtlicher Währung, 60 % bei Signifikanz (Artikel 36 Abs. 4, 45 Abs. 7) |
| Rest der Reserve | Hochliquide Finanzinstrumente in der Währung des Tokens (Artikel 54) | Hochliquide Finanzinstrumente, Gewinne und Verluste trägt der Emittent (Artikel 38) |
| Verwahrung | Sicherung nach der E-Geld-Richtlinie | Kreditinstitut, Wertpapierfirma oder Kryptowerte-Dienstleister, binnen fünf Arbeitstagen nach Ausgabe (Artikel 37 Abs. 3) |
| Prüfung | Alle sechs Monate, sobald signifikant (Artikel 58) | Alle sechs Monate (Artikel 36 Abs. 9) |
| Zinsen an Inhaber | Verboten (Artikel 50) | Verboten (Artikel 40) |
Gibt es einen goldgedeckten Stablecoin?
Ein goldgedeckter Stablecoin ist nach MiCA ein vermögenswertereferenzierter Token, und das EU-Register führt keinen zugelassenen Emittenten eines solchen Tokens. MiCA behandelt Stablecoins und rohstoffgedeckte Coins gleich, wenn sie sich auf Vermögenswerte beziehen: Ein Token, der Gold oder einen Rohstoffkorb abbildet, ist ein vermögenswertereferenzierter Token. Auf Verlangen zahlt sein Emittent den Marktwert in Geld aus oder liefert die Vermögenswerte (Artikel 39 Abs. 2).
Das vorläufige MiCA-Register der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) führt im Stand vom 24. September 2026 keinen Emittenten vermögenswertereferenzierter Token. Rohstoffgedeckte und andere Varianten sind laut EZB vom Mai 2026 nur ein kleiner Teil des Markts (EZB, 8. Mai 2026).
Wie funktionieren algorithmische Stablecoins unter MiCA?
Algorithmische Stablecoins steuern über ein Protokoll die Tokenmenge: Steigt die Nachfrage, gibt es mehr Token, sinkt sie, weniger. MiCA misst sie an ihrem Versprechen. Nach Erwägungsgrund 41 gelten Titel III oder IV für jeden Token, der die Definition eines vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokens erfüllt, unabhängig davon, wie der Emittent ihn gestaltet. Ein algorithmischer Kryptowert ohne Bezug auf einen Vermögenswert fällt unter Titel II, die allgemeinen Regeln für Kryptowerte.
Die EZB-Grafik zur Größe des Stablecoin-Markts markiert den „Terra collapse“: die Entkopplung des algorithmischen Stablecoins TerraUSD und den Absturz seines Reservewerts LUNA (EZB, November 2025).
Stablecoin-Reserven in Deutschland, Österreich und der Schweiz
In Deutschland und Österreich gelten die Reserveregeln der MiCA unmittelbar. In Deutschland beaufsichtigt die BaFin die Emittenten (§ 3 Kryptomärkteaufsichtsgesetz, KMAG). Für E-Geld-Token gelten nach Angaben der BaFin MiCA und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nebeneinander. In Österreich ist die FMA zuständig (§ 1 MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz).
In Frankfurt hat AllUnity, ein Gemeinschaftsunternehmen von DWS, Flow Traders und Galaxy, am 31. Juli 2025 den Euro-Stablecoin EURAU gestartet. Nach Angaben von AllUnity ist er zu 100 % gedeckt. Die Reserve liegt bei einem Konsortium europäischer Banken, DWS berät bei ihrer Anlage (AllUnity, 31. Juli 2025).
Die Schweiz gehört nicht zur EU, MiCA gilt dort nicht. Die FINMA fragt, wer das Risiko der Reserve trägt. Werden die Vermögenswerte auf Rechnung und Risiko der Inhaber verwaltet, spricht das für eine kollektive Kapitalanlage, auf Rechnung und Risiko des Emittenten für eine Einlage im Sinne des Bankenrechts. Ersetzt eine Ausfallgarantie einer Bank die Banklizenz, braucht jeder Inhaber einen eigenen Anspruch gegen die Schweizer Bank. Die Garantie deckt mindestens alle Publikumseinlagen samt Zinsen (FINMA, 26. Juli 2024).
Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte, 31. Mai 2023
- Europäische Union: Richtlinie 2009/110/EG über E-Geld-Institute, 16. September 2009
- Internationaler Währungsfonds: Understanding Stablecoins, Departmental Paper 2025/009, 4. Dezember 2025
- Europäische Zentralbank: Stablecoins on the rise: still small in the euro area, but spillover risks loom, Financial Stability Review, November 2025
- Europäische Zentralbank: Stablecoins and the future of money: separating functions from instruments, Rede von Christine Lagarde, 8. Mai 2026
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde: Interim MiCA register, Stand 24. September 2026
- BaFin: Emission von Token nach MiCAR, abgerufen am 29. September 2026
- Deutschland: Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG), 27. Dezember 2024
- Österreich: MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, BGBl. I Nr. 111/2024
- FINMA: Aufsichtsmitteilung 06/2024, Stablecoins: Risiken und Herausforderungen für Emittenten und Banken, die Ausfallgarantien stellen, 26. Juli 2024
- AllUnity: AllUnity Launches EURAU, Germany's First Fully Reserved, MiCAR-Compliant EURO stablecoin, 31. Juli 2025
Über Finance Loop: Stablecoin-Deckung
Finance Loop ist der Treffpunkt für Fachleute aus Stablecoin-Emittenten, Reservebanken, Verwahrstellen und Vermögensverwaltern, die die Reserven hinter den Token halten und anlegen. Finance Loop verbindet die Finanz-, IT- und KI-Communities in Frankfurt, wo AllUnity die Reserven für ihren Euro-Stablecoin EURAU bei einem Konsortium europäischer Banken hält und DWS zum Reserveportfolio berät.
Die Digital Euro Association, seit November 2025 strategischer Partner von Finance Loop, hat ein Stablecoin Committee und veröffentlicht einen MiCAR Tracker. Sie befasst sich mit Euro-Stablecoins nach MiCA, dem privaten digitalen Euro.