Tokenisierte Einlagen vs. Stablecoins: Was ist der Unterschied?
Eine tokenisierte Einlage ist eine Bankeinlage auf einem Ledger, an den Kontoinhaber gebunden und von der Einlagensicherung gedeckt. Ein Stablecoin ist ein Token, der von Inhaber zu Inhaber wandert, durch eine Reserve gedeckt ist und keine Einlagensicherung hat. Eine Bank darf beides ausgeben.
Tokenisierte Einlagen und Stablecoins in Kürze
| Begriffe | Tokenisierte Einlage, auch tokenisiertes Giralgeld oder Deposit Token. Stablecoin, im EU-Recht ein E-Geld-Token. |
|---|---|
| Rechtsquellen | Einlagen: Richtlinie 2014/49/EU und die Bankregeln aus CRD und CRR. E-Geld-Token: Titel IV der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA). |
| Gilt seit | MiCA-Regeln für E-Geld-Token seit 30. Juni 2024 (Art. 149). |
| Aufsicht | BaFin in Deutschland, FMA in Österreich, FINMA in der Schweiz. |
| Markt | Ein Fall tokenisierter Einlagen im Echtbetrieb im Europäischen Wirtschaftsraum (EBA, Dezember 2024); unter MiCA zugelassene Euro-Stablecoins rund 395 Mio. Euro (EZB, November 2025). |
Was unterscheidet tokenisierte Einlagen von Stablecoins?
Der Unterschied liegt in der Forderung. Eine tokenisierte Einlage ist eine Einlage bei einer Bank und an eine Kundenbeziehung gebunden. Bei einer Zahlung an eine andere Bank erlischt die Forderung bei der Bank des Zahlers, und bei der Bank des Empfängers entsteht eine neue. Ein Stablecoin wandert von Wallet zu Wallet; die Bilanz des Emittenten ändert sich erst beim Rücktausch (EBA, Dezember 2024).
| Merkmal | Tokenisierte Einlage | Stablecoin (E-Geld-Token) |
|---|---|---|
| Emittent | Kreditinstitut | Kreditinstitut oder E-Geld-Institut (Art. 48 MiCA) |
| Forderung | Einlage bei der Bank | Forderung gegen den Emittenten, jederzeit zum Nennwert einlösbar (Art. 49) |
| Übertragung | An den Kontoinhaber gebunden | Wechselt den Inhaber wie ein Inhaberpapier |
| Deckung | Die Bankbilanz unter Eigenkapital- und Liquiditätsregeln | Reserve, davon mindestens 30 % Bankeinlagen (Art. 54) |
| Einlagensicherung | Ja, 100.000 Euro je Einleger und Bank | Nein (Art. 51 Abs. 4) |
| Zinsen | Erlaubt | Verboten (Art. 50) |
Sind tokenisierte Einlagen Stablecoins?
Nein. Eine tokenisierte Einlage bleibt eine Einlage, und MiCA nimmt Einlagen aus (Art. 2 Abs. 4). Ein Stablecoin ist nach MiCA ein Kryptowert. Im Einzelfall ist die Grenze schwer zu ziehen: Aufseher berichteten der EBA, eine unverzinste Sichteinlage sei mitunter kaum von E-Geld einer Bank zu unterscheiden. Die EBA nennt deshalb Merkmale für eine Prüfung im Einzelfall.
Manche Banken sprechen von Deposit Token. J.P. Morgan nennt sein Produkt so; der EBA-Bericht erwähnt den Begriff, geht aber nicht darauf ein, wie sich Deposit Tokens von tokenisierten Einlagen unterscheiden.
Was darf eine Bank ausgeben?
Eine Bank darf beides ausgeben. Tokenisierte Einlagen deckt ihre Banklizenz ab, denn die Buchung auf einem Ledger ändert nach Lesart der EBA nichts daran, was eine Einlage ist. Für einen E-Geld-Token braucht ein Kreditinstitut keine zweite Lizenz, muss ihn aber anzeigen und ein Kryptowerte-Whitepaper veröffentlichen (Art. 48 Abs. 1 MiCA). Im vorläufigen MiCA-Register der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde stehen mit Stand 24. September 2026 vier Kreditinstitute unter den Emittenten von E-Geld-Token. Wer welche Stablecoins ausgibt, steht unter Wer gibt Stablecoins aus?
Was passiert, wenn der Emittent ausfällt?
Fällt eine Bank aus, zahlt die Einlagensicherung tokenisierte Einlagen wie jede andere Einlage zurück: bis 100.000 Euro je Einleger und Bank, binnen sieben Arbeitstagen (Art. 6 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2014/49/EU). Fällt ein Stablecoin-Emittent aus, greift keine Einlagensicherung. Die Inhaber sind auf die Reserve angewiesen: Der Emittent hält einen Rücktauschplan bereit, der sie aus dem Verkauf der verbliebenen Reservewerte bedient (Art. 47 MiCA, für E-Geld-Token nach Art. 55). Die Regeln für die Reserve stehen unter Womit sind Stablecoins gedeckt?
Was sagt die BIZ zur Einheitlichkeit des Geldes?
Nach Ansicht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) schützen tokenisierte Einlagen die Einheitlichkeit des Geldes besser. In ihrem Bulletin „Stablecoins versus tokenised deposits: implications for the singleness of money“ schreibt sie, Stablecoins könnten als Inhaberinstrumente im Wert vom Nennwert abweichen. Tokenisierte Einlagen, die nicht als Inhaberinstrumente umlaufen, sondern in Zentralbankgeld abgewickelt werden, förderten dagegen die Einheitlichkeit (BIS Bulletin 73, 11. April 2023). Die EZB ergänzte 2026, tokenisierte Geschäftsbankeinlagen könnten sich mit der Zeit für viele Wholesale-Anwendungen als besser erweisen als Stablecoins (EZB, 8. Mai 2026).
Tokenisierte Einlagen vs. Stablecoins in Deutschland, Österreich und der Schweiz
| Land | Tokenisierte Einlage | Stablecoin |
|---|---|---|
| Deutschland | KWG; Sicherung 100.000 Euro (§ 8 EinSiG); BaFin | MiCA, KMAG und ZAG; BaFin |
| Österreich | BWG; Sicherung 100.000 Euro (§ 7 ESAEG); FMA | MiCA und MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz; FMA |
| Schweiz | Bankengesetz; Sicherung 100.000 Franken je Kunde und Bank (esisuisse); FINMA | Schweizer Recht, kein MiCA; Forderungen meist Einlagen nach Bankenrecht oder kollektive Kapitalanlagen (FINMA); FINMA |
In der Schweiz können beide zusammenfallen: Laut FINMA gelten Forderungen aus Stablecoins in der Regel als Einlagen nach Bankenrecht, wenn der Emittent die Vermögenswerte auf eigene Rechnung und eigenes Risiko verwaltet (FINMA, 26. Juli 2024).
In Europa verbindet die EZB in Frankfurt DLT-Plattformen mit Zentralbankgeld. Am 21. September 2026 startete sie Pontes, den Dienst des Eurosystems, der DLT-Plattformen an die TARGET-Dienste anbindet, damit Wholesale-Geschäfte auf DLT-Basis in Zentralbankgeld abgewickelt werden (EZB, Pontes).
Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Europäische Bankenaufsichtsbehörde: Report on tokenised deposits, EBA/REP/2024/24, Dezember 2024
- Bank für Internationalen Zahlungsausgleich: Stablecoins versus tokenised deposits: implications for the singleness of money, BIS Bulletin 73, 11. April 2023
- Europäische Zentralbank: Stablecoins and the future of money: separating functions from instruments, Rede von Christine Lagarde, 8. Mai 2026
- Europäische Zentralbank: Stablecoins on the rise: still small in the euro area, but spillover risks loom, Financial Stability Review, November 2025
- Europäische Zentralbank: Pontes, abgerufen am 29. September 2026
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte, 31. Mai 2023
- Europäische Union: Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme, 16. April 2014
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde: Interim MiCA register, Stand 24. September 2026
- Deutschland: Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), § 8, abgerufen am 29. September 2026
- Österreich: Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG), BGBl. I Nr. 117/2015
- esisuisse: Einlagensicherung der Schweiz, abgerufen am 29. September 2026
- FINMA: Aufsichtsmitteilung 06/2024, Stablecoins: Risiken und Anforderungen für Stablecoin-Herausgebende und garantiestellende Banken, 26. Juli 2024
Über Finance Loop: tokenisierte Einlagen und Stablecoins
Finance Loop ist der Treffpunkt für Fachleute aus Treasury und Digital Assets in Banken, die entscheiden, ob sie Einlagen auf einem Ledger buchen oder einen E-Geld-Token ausgeben. Finance Loop verbindet die Finanz-, IT- und KI-Communities in Frankfurt, wo die EZB am 21. September 2026 Pontes gestartet hat, um DLT-Transaktionen in Zentralbankgeld abzuwickeln.
Venturebloxx und Finance Loop bereiten den institutionellen Report The Future of Money in Europe über Stablecoins, tokenisierte Einlagen und CBDCs vor. Eine seiner Fragen: Wie werden Banken mit Stablecoin-Emittenten konkurrieren? Beiträge kommen unter anderem von J.P. Morgan Kinexys, Commerzbank und Monerium.