Was sind Stablecoin-Emittenten?
Ein Stablecoin-Emittent, auch Herausgeber genannt, ist das Unternehmen, das die Token gegen Geld ausgibt und jedem Inhaber den Rücktausch schuldet. In der EU dürfen nur Kreditinstitute und E-Geld-Institute E-Geld-Token ausgeben (MiCA, Artikel 48). Die ESMA führt das Register der zugelassenen Emittenten. Der englische Fachbegriff lautet issuer.
Emittenten auf einen Blick
| Begriff | Emittent von E-Geld-Token (EMT) oder vermögenswertereferenzierten Token. Englisch: issuer of e-money tokens. |
|---|---|
| Wer E-Geld-Token ausgeben darf | Ein Kreditinstitut oder ein E-Geld-Institut (Artikel 48 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1114, MiCA). |
| Wer vermögenswertereferenzierte Token ausgeben darf | Eine nach Artikel 21 zugelassene juristische Person oder ein Kreditinstitut (Artikel 16 Abs. 1). |
| Anfangskapital eines E-Geld-Instituts | Mindestens 350.000 Euro (Artikel 4 der Richtlinie 2009/110/EG). |
| Register | Vorläufiges MiCA-Register der ESMA, Stand 24. September 2026: 19 E-Geld-Institute und vier Kreditinstitute unter den Emittenten von E-Geld-Token, kein Emittent vermögenswertereferenzierter Token. |
| Aufsicht | BaFin in Deutschland, FMA in Österreich, EBA bei signifikanten E-Geld-Token (Artikel 56). FINMA in der Schweiz, nach Schweizer Recht. |
Wer darf in der EU Stablecoins ausgeben?
In der EU darf einen Stablecoin, der sich auf eine einzige Währung bezieht, nur ein Kreditinstitut oder ein E-Geld-Institut ausgeben. Artikel 48 Abs. 1 MiCA stellt zwei Bedingungen: die Lizenz und ein Kryptowerte-Whitepaper, das der Aufsicht übermittelt und veröffentlicht wurde. Der Emittent informiert seine Aufsicht mindestens 40 Arbeitstage vor dem Angebot (Artikel 48 Abs. 6). Andere Firmen dürfen den Token nur mit schriftlicher Zustimmung des Emittenten öffentlich anbieten.
Emittenten vermögenswertereferenzierter Token gehen einen anderen Weg: eine Zulassung nach Artikel 21, die jede juristische Person mit Sitz in der EU beantragen kann, oder eine Banklizenz (Artikel 16). Die Regeln für beide Titel gelten seit dem 30. Juni 2024.
Wie funktioniert ein E-Geld-Institut?
Ein E-Geld-Institut ist eine juristische Person mit einer Lizenz nach der E-Geld-Richtlinie, die E-Geld ausgeben darf (Artikel 2 Nr. 1 der Richtlinie 2009/110/EG). Es braucht ein Anfangskapital von mindestens 350.000 Euro (Artikel 4) und Eigenmittel von mindestens 2 % seines durchschnittlichen E-Geld-Umlaufs (Artikel 5 Abs. 3). Einlagen darf es nicht annehmen, und die Gelder, die es für E-Geld erhält, sind keine Einlagen (Artikel 6 Abs. 2 und 3).
Anders als eine Bank kann ein E-Geld-Institut das erhaltene Geld nicht verleihen. Es sichert diese Gelder (Artikel 7), und Kredite für Zahlungsdienste dürfen nicht aus ihnen stammen (Artikel 6 Abs. 1). Für E-Geld-Token verlangt MiCA zusätzlich, dass mindestens 30 % davon auf Bankkonten liegen; mehr dazu unter Womit sind Stablecoins gedeckt?
Gibt es eine Liste der Stablecoin-Emittenten?
Ja. In der EU ist das vorläufige MiCA-Register der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Liste, vorgeschrieben in Artikel 109 MiCA. Im Stand vom 24. September 2026 zählen zu den Emittenten von E-Geld-Token 19 E-Geld-Institute und vier Kreditinstitute, ein Eintrag nennt keine Lizenzart. Die vier Banken sind Oddo BHF SCA und CACEIS Bank SA in Frankreich, Banking Circle S.A. in Luxemburg und Bison Bank S.A. in Portugal (ESMA, Interim MiCA register).
Emittenten vermögenswertereferenzierter Token führt das Register nicht.
Wie verdienen Stablecoin-Emittenten Geld?
Stablecoin-Emittenten verdienen an den Vermögenswerten, die sie für die Token halten, denn die Inhaber bekommen keine Zinsen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) schreibt, dass Emittenten die Inhaber nicht direkt vergüten, und verweist auf die Erträge, die sie mit ihren Reserven erzielen. Wallet-Anbieter und dezentrale Börsen zahlen Nutzern teils Anreize, die diesen Erträgen nahekommen (IWF, 4. Dezember 2025).
In der EU verbietet MiCA solche Zahlungen: Emittenten und Kryptowerte-Dienstleister dürfen keine Zinsen gewähren, und jeder Vorteil, der an die Haltedauer geknüpft ist, gilt als Zins, auch von Dritten (Artikel 50). Der Rücktausch von E-Geld-Token ist kostenlos (Artikel 49 Abs. 6). Anderswo verlangen Emittenten laut IWF oft Mindestbeträge und Gebühren.
Wie funktioniert ein E-Geld-Token in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
In Deutschland unterliegt ein Emittent von E-Geld-Token zwei Gesetzen: MiCAR und ZAG gelten nebeneinander, schreibt die BaFin (BaFin). Sie beaufsichtigt E-Geld-Emittenten nach § 4 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und MiCA-Emittenten nach § 3 KMAG. Im ESMA-Register ist AllUnity GmbH aus Frankfurt der deutsche Emittent. Die BaFin erteilte ihr am 1. Juli 2025 die Lizenz als E-Geld-Institut. AllUnity ist ein Gemeinschaftsunternehmen von DWS, Flow Traders und Galaxy und gibt den Euro-Stablecoin EURAU aus (AllUnity, 2. Juli 2025). In Österreich ist die FMA nach § 1 MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz zuständig, das Register nennt keinen österreichischen Emittenten.
Die Schweiz gehört nicht zur EU. Wer dort gewerbsmäßig Publikumseinlagen annimmt, braucht in der Regel eine Banklizenz. Emittenten mit Ausfallgarantie einer Bank brauchen keine, müssen sich aber als Finanzintermediäre einer Selbstregulierungsorganisation anschließen und nach dem Geldwäschereigesetz jeden Inhaber identifizieren (FINMA, 26. Juli 2024).
Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte, 31. Mai 2023
- Europäische Union: Richtlinie 2009/110/EG über E-Geld-Institute, 16. September 2009
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde: Interim MiCA register, Stand 24. September 2026
- Internationaler Währungsfonds: Understanding Stablecoins, Departmental Paper 2025/009, 4. Dezember 2025
- BaFin: Emission von Token nach MiCAR, abgerufen am 29. September 2026
- Deutschland: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), § 4, abgerufen am 29. September 2026
- Deutschland: Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG), 27. Dezember 2024
- Österreich: MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, BGBl. I Nr. 111/2024
- FINMA: Aufsichtsmitteilung 06/2024, Stablecoins: Risiken und Herausforderungen für Emittenten und Banken, die Ausfallgarantien stellen, 26. Juli 2024
- AllUnity: AllUnity secures BaFin EMI License to Launch its MiCAR compliant EURO stablecoin, 2. Juli 2025
Über Finance Loop: Stablecoin-Emittenten
Finance Loop ist der Treffpunkt für Fachleute aus Banken und E-Geld-Instituten, die Stablecoins ausgeben oder das planen, und für die Juristen und Compliance-Verantwortlichen, die sie durch MiCA begleiten. Finance Loop verbindet die Finanz-, IT- und KI-Communities in Frankfurt, dem Sitz von AllUnity, dem deutschen Emittenten im ESMA-Register, dem die BaFin am 1. Juli 2025 die Lizenz als E-Geld-Institut erteilt hat.
AllUnity, Emittent des Euro-Stablecoins EURAU, richtet Capital & Code 2026 in Frankfurt aus. Finance Loop ist offizieller Medienpartner der Konferenz.