Wirtschaftsprüfung Banken Deutschland

Die Abschlussprüfung untersucht den Jahresabschluss eines Unternehmens und die zugrunde liegenden Aufzeichnungen. Ein externer Prüfer beurteilt, ob die Rechnungslegung den geltenden Anforderungen entspricht. Bei Banken in Deutschland umfasst der gesetzliche Auftrag zusätzlich bestimmte aufsichtsrechtliche Pflichten nach § 29 Kreditwesengesetz.

Die Prüfung liefert Eigentümern, Unternehmensleitung und Aufsicht eine unabhängige Beurteilung der ausgewiesenen Finanzinformationen. Nachweise aus der Buchführung und den Kontrollen bilden die Grundlage für diese Beurteilung und den Prüfungsbericht. Interne Revision und Aufsichtsprüfungen haben eigene Aufgaben und ersetzen die Abschlussprüfung nicht.

Ein Prüfer kontrolliert einen Finanzbericht neben einem Bankmeldesystem.

Was der Abschlussprüfer prüft

Nach § 29 Kreditwesengesetz (KWG) prüft der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie bestimmte Anzeige- und Organisationspflichten. Feststellungen stehen im Prüfungsbericht; schwerwiegende Sachverhalte können eine direkte Anzeige an BaFin und Bundesbank auslösen. Der genaue Umfang hängt vom Institut und den geltenden Regeln ab.

Die Interne Revision gehört zur Bank

Die Interne Revision prüft Prozesse und Kontrollen nach einem bankeigenen Prüfungsplan und berichtet an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan. Der externe Abschlussprüfer prüft den Jahresabschluss und erfüllt gesetzliche Berichtspflichten. Eine Prüfung durch BaFin oder Bundesbank hat wiederum eine andere Rechtsgrundlage. Die Bundesbank beschreibt ihre bankgeschäftlichen Prüfungen.

Wo Technik in die Prüfung eingeht

Prüfer brauchen Nachweise für Salden, Kredite, Zugriffsrechte und ausgelagerte Systeme. Ein Risikomodell kann Vorsorge oder aufsichtliche Kennzahlen beeinflussen; ein IT-Dienstleister kann die Verlässlichkeit von Aufzeichnungen berühren. Risikomanagement und DORA in Deutschland erläutern zwei dieser Arbeitsfelder.

Ist die Abschlussprüfung eine Aufsichtsprüfung?

Nein. Der externe Prüfer wird für die gesetzliche Jahresabschlussprüfung bestellt und hat Zusatzpflichten nach § 29 KWG. BaFin und Bundesbank prüfen Institute im Rahmen ihrer Aufsicht. Eine Feststellung kann für beide Verfahren relevant sein, die Aufträge bleiben verschieden.

Veranstaltungen in Deutschland

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