Krypto Erbe

Ein Krypto-Erbe umfasst den Übergang von Kryptowerten auf die Erben und die praktischen Vorkehrungen für den Zugang zu diesem Vermögen. Nach deutschem Erbrecht geht der Nachlass als Ganzes auf die Erben über. Ein rechtlicher Anspruch auf Bitcoin oder andere Token liefert jedoch noch keine privaten Schlüssel, mit denen sich selbst verwahrte Bestände übertragen lassen.

Bei einer Krypto-Wallet kann ein Anbieter fehlen, den Erben zur Wiederherstellung des Zugangs kontaktieren könnten. Schlüssel nur im Gedächtnis oder auf einem unbekannten Gerät können das Vermögen nach dem Tod unerreichbar machen. Die Nachlassplanung braucht deshalb eine Übersicht der Bestände und ein sicheres Wiederherstellungsverfahren, das den Zugang zu Lebzeiten schützt.

Ein Familienmitglied übergibt einen Schlüssel neben einer Hardware-Wallet und einem Nachlassumschlag.

Kryptowerte werden vererbt wie jedes andere Vermögen

Nach § 1922 BGB geht das gesamte Vermögen eines Verstorbenen mit dem Tod als Ganzes auf die Erben über, Kryptowerte eingeschlossen. Ein eigenes Gesetz für das Krypto-Erbe gibt es in Deutschland nicht; die Gesamtrechtsnachfolge gilt, ob der Nachlass ein Haus, ein Depot oder eine Bitcoin-Wallet umfasst. Rechtlich ist die Lage seit Jahren geklärt. Das eigentliche Problem der Erben ist praktisch: an die Werte heranzukommen.

Private Schlüssel und Zugang zu geerbten Kryptowerten

Ein privater Schlüssel oder eine Seed-Phrase steuert eine selbst verwahrte Krypto-Wallet. Anders als bei einer Bank kann keine Institution ihn zurücksetzen oder das Eigentum allein per Gerichtsbeschluss nachweisen. Hat der Verstorbene den Schlüssel auf Papier, einer Hardware-Wallet oder in einem Passwort-Manager abgelegt und niemandem den Ort genannt, bleiben die Coins für immer in der Wallet, sichtbar auf der Blockchain und doch unerreichbar. Bei Werten auf einer lizenzierten Börse ist das anders: Der Erbe erbt einen vertraglichen Anspruch gegen die Börse, wie gegen eine Bank, und den Zugang regelt das Erbfallverfahren der Börse, kein privater Schlüssel. Wie sich das per letztwilliger Verfügung regeln lässt, beschreibt Rechtsanwalt Stefan Winheller in einem Beitrag zur Nachlassplanung.

Erbschaftsteuer auf Kryptowerte

Kryptowerte zählen als „übriges Vermögen“ nach § 12 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) und werden mit dem Marktwert am Todestag angesetzt. Es gelten die üblichen persönlichen Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad, für ein Kind etwa 400.000 Euro. Erbschaften und Schenkungen über dem Freibetrag sind binnen drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen, dieselbe Frist wie für jedes andere geerbte Vermögen. Eine Krypto-Position, die seit dem Kauf stark gestiegen ist, kann einen Nachlass weit über den Freibetrag heben, auch wenn der ursprüngliche Einsatz klein war. Erben sollten die Bewertung deshalb sofort vornehmen lassen und nicht bis zum Verkauf aufschieben.

Den Wallet-Zugang planen, bevor er gebraucht wird

Die praktische Lösung ist ein dokumentierter, sicherer Plan, der den Eigentümer überdauert: eine schriftliche Übersicht aller Wallets und Börsenkonten, der Ort, an dem Schlüssel oder Wiederherstellungsphrasen liegen, und Anweisungen für einen vertrauenswürdigen Testamentsvollstrecker oder Notar. Nachlassplaner in Deutschland empfehlen zunehmend, diese Angaben bei einem Notar zu hinterlegen oder in einem versiegelten Dokument, auf das der letzte Wille verweist. Ein Schlüssel, der nur im Gedächtnis existiert, verschwindet mit seinem Besitzer. Multi-Signatur-Wallets, die für eine Übertragung mehr als einen Schlüssel verlangen, sind ein weiterer Weg: Der Eigentümer kann die Kontrolle schon vorher mit einem Erben teilen, sodass der Zugang nicht davon abhängt, nach dem Tod einen versteckten Schlüssel zu finden.

Kommende Termine zu Compliance und digitalen Vermögenswerten

Finance Loop und das Krypto-Erbe

Das Krypto-Erbe gehört zu den Fragen der Nachlass- und Vermögensplanung, die Finance Loop bei seinen Frankfurter Events mit Compliance-Verantwortlichen, Vermögensverwaltern und Anwälten bespricht, neben KYC und der Verwahrung, die bestimmt, wie Kryptowerte überhaupt gehalten werden. Das Thema gehört zum Track Risiko & Compliance von Finance Loop, neben der Mittelherkunft und Krypto vor Gericht.

Kommen Erben ohne privaten Schlüssel an Krypto?

Bei einer selbst verwahrten Wallet nicht. Kennt niemand den privaten Schlüssel oder die Seed-Phrase, bleiben die Coins auf der Blockchain, aber dauerhaft unerreichbar, denn keine Institution kann den Schlüssel zurücksetzen oder per Gerichtsbeschluss umgehen. Nachlassplaner raten deshalb, den Ort der Schlüssel dort festzuhalten, wo Erben ihn finden, etwa bei einem Notar.

Zahlen Erben in Deutschland Steuern auf geerbte Kryptowerte?

Kryptowerte sind nach dem ErbStG vererbbares Vermögen, werden mit dem Marktpreis am Todestag bewertet und oberhalb der persönlichen Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Das Erbe ist binnen drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen.

Wie plant man den Krypto-Nachlass am besten?

Erfassen Sie jede Wallet und jedes Börsenkonto im digitalen Nachlass, bewahren Sie Schlüssel oder Wiederherstellungsphrasen dort auf, wo ein Testamentsvollstrecker oder Notar sie findet, und prüfen Sie eine Multi-Signatur-Lösung, die die Kontrolle schon vorher zwischen Eigentümer und Erbe teilt. Ein Wiederherstellungsplan muss auch dann nutzbar bleiben, wenn die Person mit dem Passwort es nicht mehr weitergeben kann.

Krypto im Erbfall und Finance Loop

Das Krypto-Erbe steht neben den Verwahrungs- und Compliance-Fragen, die Finance Loop bei seinen Events in Frankfurt mit Vermögensverwaltern, Anwälten und Compliance-Verantwortlichen bespricht. Das Thema gehört zum Track Risiko & Compliance, neben der Mittelherkunft und Krypto vor Gericht.

Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk, das die institutionelle Nutzung neuer Technologien im Finanzwesen fördert, wie KI, digitale Zahlungen sowie Cloud- und Blockchain-Lösungen.

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