Barrierefreie Geldautomaten
Barrierefreie Geldautomaten ermöglichen Menschen mit Behinderung, selbstständig Bargeld abzuheben und weitere Kontofunktionen zu nutzen. Sprachausgabe, ein Kopfhöreranschluss und fühlbare Tasten machen die Bedienung auch bei eingeschränktem Sehvermögen zugänglich. Barrierefreies Banking umfasst außerdem Bezahlterminals, Banking-Apps und Bank-Websites, die mit Hilfstechnik bedienbar sein müssen.
Barrierefreiheit hilft Bankkunden, Geldgeschäfte grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu erledigen. Seit dem 28. Juni 2025 setzen der European Accessibility Act und in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Anforderungen an erfasste Produkte und Bankdienstleistungen für Verbraucher. Dazu gehört neben der Bedienung auch verständliche Information bei Identifizierung und Zahlungsfreigabe.
Was der European Accessibility Act im Banking erfasst
Die Kanzlei Travers Smith (auf Englisch) nennt die erfassten Bankdienstleistungen für Verbraucher: Kreditverträge einschließlich Verbraucher- und Immobilienkrediten, Zahlungsdienste, Dienste rund um das Zahlungskonto, E-Geld und bestimmte Wertpapierdienstleistungen. Websites und Apps für diese Dienste müssen wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein und mit Hilfstechnik funktionieren. Informationen zum Dienst dürfen nicht über das Niveau der oberen Mittelstufe im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen hinausgehen.
Die Ausnahme für Dienstleistungen gilt für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Die Ausnahme hebt die Anforderungen an Produkte wie Geldautomaten nicht auf. Die Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest, in schweren Fällen können Produkte und Dienste vom Markt genommen werden.
Geldautomaten und Terminals
Die Anforderungen an Geräte stehen im BFSG: § 1 BFSG zählt Zahlungsterminals mit Hard- und Software sowie Geldautomaten zu den Selbstbedienungsterminals, die barrierefrei sein müssen, wenn sie nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr kommen. Das BFSG erfasst außerdem die Bankdienstleistungen, die Banken für Verbraucher erbringen.
Für alte Technik gelten Übergangsfristen, nach § 38 BFSG darf eine Bank ihre Dienste bis zum 27. Juni 2030 mit Produkten erbringen, die sie vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig eingesetzt hat. Bereits genutzte Selbstbedienungsterminals dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer bleiben, höchstens 15 Jahre nach Inbetriebnahme. Die Richtlinie selbst erlaubt bis zu 20 Jahre, so Travers Smith.
Am Automaten gehören dazu Sprachausgabe, ein Anschluss für eigene Kopfhörer und ausreichend Zeit für Eingaben. Hat das Gerät Tasten, brauchen diese gut erkennbare Kontraste und fühlbare Merkmale. Die barrierefreien Funktionen müssen sich aktivieren lassen, ohne zunächst ein unzugängliches Menü bedienen zu müssen. Das regelt Anhang I des European Accessibility Act (auf Englisch).
Banking-Apps, digitale Identität und Zahlungsfreigabe
Laut Travers Smith (auf Englisch) müssen auch Identifizierungsverfahren, elektronische Signaturen, Sicherheitsfunktionen und Zahlungsdienste dieselben Anforderungen erfüllen. Das betrifft die Kontoeröffnung per Videoident oder Online-Ausweis, die Freigabe einer Zahlung in der Banking-App und die elektronische Unterschrift unter einen Kreditvertrag.
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Finance Loop und barrierefreies Banking
Bezahlterminals, Banking-Apps und die Regeln dafür gehören bei Finance Loop zum Themenfeld Zahlungsverkehr & digitales Geld. Die Regulierung des Zahlungsverkehrs bestimmt weitere Pflichten für Zahlungsdienstleister. Zur Bargeldversorgung gehört auch das Automatennetz.
Zahlungsverkehr & digitales Geld
Risiko & Compliance
Was sind barrierefreie Geldautomaten?
Barrierefreie Geldautomaten sind Geräte, die Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe bedienen können. Nach dem BFSG müssen Automaten, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr kommen, barrierefrei sein.
Gilt das BFSG für Banken?
Das BFSG erfasst Bankdienstleistungen für Verbraucher wie Kreditverträge, Zahlungsdienste, Zahlungskonten, E-Geld und bestimmte Wertpapierdienstleistungen, dazu Geldautomaten und Bezahlterminals.
Wie lange dürfen alte Automaten bleiben?
Alte Automaten dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer bleiben, höchstens 15 Jahre nach Inbetriebnahme. Dienste auf Basis älterer Produkte dürfen bis zum 27. Juni 2030 weiterlaufen.
Sind kleine Anbieter ausgenommen?
Ja, für Dienstleistungen im Geltungsbereich des European Accessibility Act. Nach Artikel 3 und 4 (auf Englisch) hat ein Kleinstunternehmen weniger als zehn Beschäftigte und entweder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Diese Ausnahme gilt nicht für Produkte wie Geldautomaten.
Barrierefreies Banking und Finance Loop
Finance Loop behandelt barrierefreies Banking im Themenfeld Zahlungsverkehr & digitales Geld, neben Bezahlterminals, Bargeldversorgung und digitaler Identität. Finance Loop bringt Fachleute von Banken, Zahlungsinstituten und Terminalanbietern bei Events in Frankfurt, München, Berlin und Hamburg zusammen.
Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk, das die institutionelle Nutzung neuer Technologien im Finanzwesen fördert, etwa KI, digitale Zahlungen sowie Cloud- und Blockchain-Lösungen. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, in vier Themenfeldern Know-how und persönliche Netzwerke aufzubauen: Investment & digitale Vermögenswerte, Zahlungsverkehr & digitales Geld, Digitale Infrastruktur & Souveränität und Risiko & Compliance.