CSDR: die EU-Verordnung über Zentralverwahrer
Die CSDR ist die EU-Verordnung über die Wertpapierabwicklung und die Zentralverwahrer, die sie betreiben. Für das Wertpapiergeschäft einer Bank legt sie fest, wie schnell ein Geschäft abgewickelt sein muss und was eine Verspätung kostet. Termine zum Thema stehen im Kalender unten.
Abwicklung und Zentralverwahrer nach CSDR
Die Verordnung (EU) Nr. 909/2014, kurz CSDR, trat am 17. September 2014 in Kraft. Die ESMA fasst sie auf ihrer Seite zu Zentralverwahrern (auf Englisch) zusammen: Die Verordnung vereinheitlicht Teile des Abwicklungszyklus und der Abwicklungsdisziplin und stellt gemeinsame Anforderungen an die Verwahrer, die in der EU Wertpapierliefer- und Abrechnungssysteme betreiben.
Ein Zentralverwahrer, englisch CSD, führt das zentrale Register, wer ein Wertpapier hält, und überträgt Wertpapiere gegen Zahlung zwischen Konten. Jeder Mitgliedstaat bestimmt nach Artikel 11 und 16 CSDR die Behörde, die seine Zentralverwahrer zulässt und beaufsichtigt. In Deutschland ist das die BaFin, und der deutsche Zentralverwahrer ist Clearstream. Im Euroraum laufen die meisten Wertpapiere über T2S, die Plattform des Eurosystems, die Finance Loops Antwort zu Clearing und Settlement beschreibt.
CSDR-Strafzahlungen bei Verspätung
Seit dem 1. Februar 2022 kostet ein Geschäft, das den vorgesehenen Abwicklungstag verpasst, die säumige Partei für jeden Geschäftstag Verzug eine Strafzahlung, und die Zentralverwahrer melden gescheiterte Abwicklungen an ihre Aufsicht (ESMA, auf Englisch). Der Zentralverwahrer berechnet die Strafen und belastet seine Teilnehmer, die sie an ihre Kunden weitergeben.
Eine Bank mit vielen kleinen Orders muss jede dieser Strafen dem richtigen Kunden zuordnen. Die dwpbank, die Wertpapiere für rund 1.000 Banken und Sparkassen abwickelt, bietet dafür CSDR-Services. Bei Kommissionsgeschäften bearbeitet sie die Strafen automatisch; bei Geschäften mit externer Abwicklung meldet sie die Strafen monatlich bis auf Endkundenebene und rechnet sie ab. Kleinere Institute könnten das nach Ansicht der dwpbank nicht wirtschaftlich selbst leisten.
CSDR Refit: Buy-ins als letztes Mittel
Der CSDR Refit, die Verordnung (EU) 2023/2845, trat am 16. Januar 2024 in Kraft. Laut Norton Rose Fulbright (auf Englisch) macht er verpflichtende Buy-ins zum letzten Mittel: Die Kommission darf sie nur einführen, wenn Strafzahlungen die gescheiterten Abwicklungen nicht dauerhaft gesenkt haben und diese die Finanzstabilität gefährden. Der Refit erlaubt der Kommission außerdem, Strafsätze nach Assetklasse und Dauer des Verzugs festzulegen, und ändert den Pass für Verwahrer, die Emittenten aus anderen Mitgliedstaaten bedienen.
T+1, Automatisierung und DLT-Settlement
Als Nächstes ändert sich der Abwicklungszyklus. Die Verordnung (EU) 2025/2075 ändert die CSDR so, dass Geschäfte an EU-Handelsplätzen ab dem 11. Oktober 2027 einen Geschäftstag nach dem Handelstag abgewickelt werden. Mit einem Tag weniger lässt sich eine fehlerhafte Instruktion kaum noch rechtzeitig von Hand korrigieren, deshalb automatisieren Banken Abgleich und Bestätigung. Die Seite zu T+1-Settlement in Europa beschreibt das Projekt.
Die CSDR gibt auch den Rahmen für die Abwicklung auf einem Distributed Ledger vor. Nach dem DLT-Pilotregime, Verordnung (EU) 2022/858, kann der Betreiber eines DLT-Abwicklungssystems bei seiner Aufsicht Ausnahmen von bestimmten CSDR-Pflichten beantragen, etwa um tokenisierte Wertpapiere direkt auf dem Ledger abzuwickeln. Die Seite zum DLT-Pilotregime erklärt die Ausnahmen, die Seite zu DvP-Settlement verfolgt die Geldseite solcher Geschäfte.
Kommende Events zu Wertpapierabwicklung und Regulierung
Settlement und DLT bei Finance-Loop-Events
Das Frankfurt Forum on Digital Assets & Applications von d-fine brachte in Frankfurt Fachleute für DLT-basierte Wertpapiere, Geld und Marktinfrastruktur zusammen. Seine Beschreibung nennt das eWpG und das DLT-Pilotregime als Regeln hinter dem Thema. Die DekaBank saß im Panel zu DLT-Marktinfrastruktur, Deutsche Bank, Commerzbank und DZ Bank im Panel zu Zahlungen.
Digitale Infrastruktur & Souveränität
Investment & digitale Vermögenswerte
Was ist CSDR?
Die CSDR ist die Verordnung (EU) Nr. 909/2014, das EU-Gesetz über Wertpapierabwicklung und Zentralverwahrer. Sie legt den Abwicklungszyklus und die Strafzahlungen für Verspätungen fest und regelt die Zulassung der Zentralverwahrer.
Was sind CSDR-Strafzahlungen?
Geldstrafen, die der Zentralverwahrer für jeden Geschäftstag einer verspäteten Abwicklung erhebt. Sie gelten seit dem 1. Februar 2022 und gehen vom Verwahrer an die Teilnehmer und von diesen an die Kunden.
Gilt die CSDR für tokenisierte Wertpapiere?
Ja. Ein tokenisiertes Wertpapier, das über einen Zentralverwahrer abgewickelt wird, fällt wie jedes andere unter die CSDR. Der Betreiber eines DLT-Abwicklungssystems im DLT-Pilotregime kann Ausnahmen von bestimmten Pflichten beantragen.
Ab wann gilt T+1 in der EU?
Ab dem 11. Oktober 2027, nach der Verordnung (EU) 2025/2075, die die CSDR-Regel zum Abwicklungszyklus ändert.
Abwicklung und Wertpapierinfrastruktur
Abwicklungsfirmen
CSDR und Finance Loop
Finance Loop behandelt die CSDR und die Abwicklungsdisziplin im Track Risk & Compliance, die Abwicklung auf Distributed Ledgern im Track Investment & digitale Vermögenswerte. Zu den Events auf Finance Loop gehört das Frankfurt Forum on Digital Assets & Applications, ein Abend von d-fine zu DLT-basierten Wertpapieren und Marktinfrastruktur.
Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk und will neue Technologien im Finanzwesen voranbringen, wie KI, digitale Zahlungen sowie Cloud- und Blockchain-Lösungen. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, Fähigkeiten und persönliche Netzwerke in diesen Bereichen aufzubauen: Investment & digitale Vermögenswerte, Payments & digitales Geld, Digitale Infrastruktur & Souveränität und Risk & Compliance.