MiCA Artikel 60: Kryptodienste nach Notifizierung

Artikel 60 MiCA erlaubt Finanzfirmen mit einer Lizenz nach EU-Recht, Kryptowerte-Dienstleistungen nach einer Notifizierung bei der Aufsicht anzubieten, ohne eigene MiCA-Zulassung. Banken bringen so Bitcoin und Ether zu ihren Kunden, E-Geld-Institute nutzen den Weg für ihre eigenen Stablecoins. Termine stehen im Kalender unten.

Wer notifizieren darf, und für welche Dienste

Der Text von Artikel 60 nennt sechs Gruppen. Kreditinstitute dürfen alle Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen. Zentralverwahrer dürfen Kryptowerte verwahren und verwalten. Wertpapierfirmen dürfen die Kryptodienste erbringen, die ihrer Lizenz entsprechen, etwa Auftragsausführung, Handelsplattform oder Portfolioverwaltung. E-Geld-Institute dürfen die E-Geld-Token verwahren und übertragen, die sie selbst ausgeben. OGAW-Verwaltungsgesellschaften und Verwalter alternativer Investmentfonds dürfen Portfolioverwaltung, Beratung und Auftragsweiterleitung anbieten. Marktbetreiber dürfen eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben.

Für den Zahlungsverkehr ist der Weg der E-Geld-Institute der wichtige: Ein Institut, das einen Euro-Stablecoin ausgibt, kann ihn für Kunden verwahren und übertragen, ohne zusätzliche Lizenz. Die Seite zu E-Geld-Token erklärt diese Kategorie.

Fristen und Unterlagen

Die Firma notifiziert ihre Aufsicht mindestens 40 Arbeitstage vor dem ersten Dienst. Die Unterlagen umfassen elf Punkte, darunter Geschäftsplan, Geldwäschekontrollen, IKT-Sicherheit, Trennung der Kundenwerte, Verwahrrichtlinie, Ausführungsgrundsätze und Transferdienst. Die Aufsicht prüft binnen 20 Arbeitstagen die Vollständigkeit, und solange Unterlagen fehlen, darf die Firma nicht starten. Notifizierende Firmen sind von den Zulassungsartikeln 62, 63, 64 und 67 sowie den Artikeln 83 und 84 befreit, das Recht erlischt mit dem Entzug der Grundlizenz.

Die Q&A der ESMA (auf Englisch) ergänzt zwei Punkte: Ein Kreditinstitut kann jeden Kryptodienst per Notifizierung erbringen, muss aber alle Angaben liefern, was bei einem nie angebotenen Dienst wie der Verwahrung schwer sein kann; und die Notifizierung ändert nichts am nationalen Bankrecht.

Artikel 60 in Deutschland

Das Merkblatt der BaFin, zusammengefasst von PayTechLaw (auf Englisch), knüpft die gleichwertigen Dienste an deutsche Lizenzen nach KWG, WpIG und KAGB; CRR-Kreditinstitute dürfen alle notifizierten Dienste erbringen. Die BaFin bestätigte am 18. Dezember 2025 die Notifizierung der Sutor Bank in Hamburg für die Ausführung von Krypto-Aufträgen, wie IT Finanzmagazin berichtete.

Die Genossenschaftsbanken nutzen den Weg in großer Zahl: Jede Volksbank, die meinKrypto anbietet, reicht ihre eigene Notifizierung ein, die DZ BANK hält die MiCA-Zulassung für die Plattform. Eine Firma ohne solche Lizenz braucht die volle CASP-Lizenz, die Seite zu MiCA in Deutschland beschreibt das Verfahren der BaFin.

Kommende Events zur Kryptoregulierung

MiCA-Compliance bei Finance Loop

Die Seite zur Krypto-Compliance-Schulung von Finance Loop nennt Kurse für Compliance-Teams, und Verwahrung und MiCAR-Compliance standen auf dem Programm des Forum für Digitale Vermögenswerte, bei dem Finance Loop Partner war. EXPERT KEY, Wissenspartner von Finance Loop, schult Beschäftigte von Banken und Sparkassen dazu.

Was regelt Artikel 60 MiCA?

Er erlaubt bereits lizenzierten Finanzfirmen, Kryptowerte-Dienstleistungen nach einer Notifizierung bei der Aufsicht anzubieten, ohne eigene MiCA-Zulassung.

Brauchen Banken eine CASP-Lizenz?

Nein. Ein Kreditinstitut kann jeden Kryptodienst nach einer Notifizierung nach Artikel 60 erbringen, wenn es alle Unterlagen vorlegt.

Wann muss eine Firma notifizieren?

Mindestens 40 Arbeitstage vor dem ersten Kryptodienst. Die Aufsicht prüft danach binnen 20 Arbeitstagen, ob die Unterlagen vollständig sind.

MiCA Artikel 60 und Finance Loop

Finance Loop behandelt MiCA und die Erlaubnisse von Banken im Themenfeld Risk & Compliance, E-Geld-Token im Themenfeld Payments & Digital Money. EXPERT KEY, Wissenspartner von Finance Loop, schult Bankmitarbeiter, und Finance Loop veranstaltet Events zur Kryptoregulierung in Frankfurt, München, Berlin und Hamburg.

Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk mit dem Ziel, die Adoption neuer Technologien im Finanzwesen voranzutreiben, etwa KI, digitale Zahlungen sowie Cloud- und Blockchain-Lösungen. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, in vier Themenfeldern Know-how und persönliche Netzwerke aufzubauen: Investment & Digital Assets, Payments & Digital Money, Digitale Infrastruktur & Souveränität und Risk & Compliance.

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