MiCA-Übergangsfrist (Grandfathering)
Vor MiCA brauchte eine Bank, ein Broker oder eine Kryptobörse für Kryptoverwahrung oder Kryptohandel in einem EU-Land eine nationale Registrierung, meist nach Geldwäscherecht. MiCA ersetzt sie durch eine Lizenz, die Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister (CASP). Bereits registrierte Firmen erhielten eine Übergangsfrist, das Grandfathering. Sie endete EU-weit am 1. Juli 2026, in mehreren Staaten früher. Termine zur Krypto-Regulierung stehen im Kalender unten.
So funktioniert das Grandfathering
Nach Artikel 143 Absatz 3 MiCA durfte eine Firma, die vor dem 30. Dezember 2024 nach nationalem Recht Kryptodienste erbrachte, bis 1. Juli 2026 weitermachen oder bis ihr eine CASP-Zulassung erteilt oder verweigert wurde, je nachdem, was früher eintrat. Jeder Mitgliedstaat konnte die Frist kürzen oder streichen; die Spanne reicht von 5 bis 18 Monaten, wie die Übersicht von Freshfields (auf Englisch) zeigt. Die ESMA veröffentlicht die Liste der Übergangsfristen.
Artikel 143 Absatz 6 erlaubt zusätzlich ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für bereits beaufsichtigte Firmen. Deutschland nutzt es für Institute, die schon eine Erlaubnis für den jeweiligen Kryptodienst haben. Österreich, die Niederlande und Italien sahen keines vor.
Übergangsfristen nach Ländern
Deutschland und Österreich beendeten die Frist am 31. Dezember 2025, Italien am 30. Dezember 2025, so die Übersicht von Freshfields. Die Niederlande schlossen sie am 1. Juli 2025. Irland verkürzte nach Artikel 143 Absatz 3 auf 12 Monate bis Dezember 2025, berichtet A&L Goodbody (auf Englisch); zuständig ist dort die Central Bank of Ireland.
Luxemburg ließ bei der CSSF registrierten Anbietern die vollen 18 Monate bis 1. Juli 2026, erklärt Elvinger Hoss (auf Englisch). Auch Zypern lief bis 1. Juli 2026. Polen ist ein Sonderfall: Registrierte Firmen durften bis 1. Juli 2026 arbeiten, doch kein Gesetz bestimmte eine MiCA-Behörde, also gab es keine Stelle für einen Antrag. Mehr dazu auf der Seite zu MiCA in Polen.
Nach der Frist: Abwicklung und Kundentransfer
Die ESMA legte ihre Erwartungen zum Fristende in einer Erklärung vom 17. April 2026 fest. Ein Anbieter ohne Zulassung braucht einen umsetzbaren Abwicklungsplan, muss seine Kunden vorab informieren und ihre Kryptowerte zu einem zugelassenen CASP oder in eine selbst verwahrte Wallet übertragen. Auslagerung an nicht zugelassene Firmen ist verboten. Firmen außerhalb der EU dürfen EU-Kunden nur über die enge Ausnahme der Reverse Solicitation bedienen.
Die französische Aufsicht AMF warnt in ihrer Zusammenfassung der ESMA-Erklärung (auf Englisch): Der MiCA-Schutz gilt nur gegenüber der zugelassenen EU-Gesellschaft, Kunden sollten also prüfen, mit welcher Firma der Vertrag besteht. Für eine Bank, die einen Kryptoanbieter für Verwahrung nutzt, gehört diese Prüfung in die Auslagerungsakte.
Finance Loop, der Treffpunkt für MiCA-Compliance
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Wann endete die MiCA-Übergangsfrist?
Spätestens am 1. Juli 2026. Mitgliedstaaten konnten sie kürzen: Deutschland und Österreich beendeten sie am 31. Dezember 2025, Irland im Dezember 2025, die Niederlande am 1. Juli 2025.
Was passiert mit einem Kryptoanbieter ohne MiCA-Lizenz?
Er muss den Dienst für EU-Kunden einstellen, geordnet abwickeln, Kunden vorab informieren und ihre Kryptowerte zu einem zugelassenen Anbieter oder in eine eigene Wallet übertragen. Die ESMA verlangt, dass die nationalen Aufsichten das prüfen.
Wie prüfe ich, ob ein Anbieter nach MiCA zugelassen ist?
Die ESMA führt ein vorläufiges MiCA-Register der zugelassenen CASPs, die nationalen Aufsichten eigene Listen. Wie man das Register liest, steht auf der Seite zu europäischen Kryptobörsen.
MiCA-Übergangsfrist und Finance Loop
Finance Loop behandelt MiCA im Themenfeld Risk & Compliance, von der CASP-Lizenz bis zu den Regeln gegen Marktmissbrauch. Finance Loop bringt Compliance-Verantwortliche aus Banken, Brokern und Kryptofirmen mit Kanzleien und Aufsicht zusammen, bei Events in Frankfurt, München, Berlin und Hamburg.
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