CASP-Lizenz
CASP steht für Crypto-Asset Service Provider, einen Anbieter von Dienstleistungen wie Kryptohandel oder Verwahrung für Kunden. Eine CASP-Lizenz ist dessen Zulassung nach der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte. Die Regeln bestimmen, wie der Anbieter sein Geschäft organisiert und die Vermögenswerte seiner Kunden schützt.
Nach MiCA prüft eine nationale Aufsicht wie die BaFin die beantragten Dienste und die Kontrollen des Anbieters. Nach der erforderlichen Anzeige bei der Heimatbehörde sind grenzüberschreitende Dienste möglich. Bestimmte bereits regulierte Finanzinstitute können für Dienste, die ihr bestehender Status erlaubt, ein gesondertes Anzeigeverfahren nutzen.
Die drei Klassen der CASP-Lizenz
MiCA ordnet Krypto-Dienstleistungen in Anhang IV drei Kapitalklassen zu. Klasse 1 umfasst Auftragsausführung, Platzierung, Transferdienste, Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Beratung und Portfolioverwaltung mit 50.000 Euro dauerhaftem Mindestkapital. Klasse 2 ergänzt Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten sowie den Tausch gegen Geld oder andere Kryptowerte und hat ein Minimum von 125.000 Euro. Klasse 3 ergänzt den Betrieb einer Handelsplattform und hat ein Minimum von 150.000 Euro. Für Anbieter mit einer Zulassung nach Artikel 63 richten sich die aufsichtsrechtlichen Sicherheiten nach dem höheren Betrag aus dem Minimum der höchsten benötigten Klasse und einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres nach Artikel 67. Die Sicherheiten können aus geeigneten Eigenmitteln, einer Versicherung oder vergleichbaren Garantie oder einer Kombination bestehen; für Finanzunternehmen unter Artikel 60 gilt Artikel 67 nicht. Bei neuen Anbietern zählt ein Viertel der geplanten fixen Gemeinkosten der ersten zwölf Monate.
Was ein Antrag zeigen muss
Neben dem Kapital verlangt MiCA vor der Zulassung ein dokumentiertes Governance- und Risikorahmenwerk, eine Prüfung der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung der Geschäftsleitung und ein funktionierendes Programm gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Antrag beschreibt außerdem die IT-Systeme, den Notfallplan, das Beschwerdeverfahren und, bei Verwahrung, wie genau die Firma die Kryptowerte der Kunden von den eigenen trennt. Ein vollständiger Antrag bei der BaFin hat oft mehr als 200 Seiten, bevor die erste Rückmeldung der Aufsicht kommt, und Firmen, die das Verfahren hinter sich haben, brauchten zwölf bis vierundzwanzig Monate. Wer heute beantragt, plant eine lange Vorlaufzeit ein und beginnt früh.
Wer in Deutschland eine CASP-Lizenz hat
Die DZ BANK erhielt Ende Dezember 2025 die BaFin-Zulassung für ihre Handelsplattform meinKrypto. Boerse Stuttgart Digital übernimmt die Verwahrung für die Plattform. Die Deutsche Bank hat einen Verwahrdienst für digitale Vermögenswerte für institutionelle Kunden und Unternehmen in Europa angekündigt, der Bitcoin, Ether und ausgewählte Stablecoins umfasst. Der geplante Start steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses des aufsichtsrechtlichen Verfahrens. Die ESMA führt ein Register der Kryptowerte-Dienstleister mit ihren Rechtsträgern, erlaubten Dienstleistungen und aufsichtsrechtlichem Status, einschließlich zurückgezogener Zulassungen. Für Kreditinstitute sieht MiCA die Notifizierung nach Artikel 60 anstelle einer gesonderten CASP-Zulassung nach Artikel 63 vor. Das Register und die zuständige Aufsicht, in Deutschland etwa die BaFin, geben Auskunft zur Prüfung des aufsichtsrechtlichen Status eines Unternehmens.
Nach der Übergangsfrist
Die längstmögliche Übergangsfrist nach MiCA endete am 1. Juli 2026; Mitgliedstaaten konnten sie verkürzen oder nicht anwenden. Sie galt für Anbieter, die vor dem 30. Dezember 2024 rechtmäßig Kryptodienste erbrachten, und endete früher, wenn eine Zulassung erteilt oder verweigert wurde. Seitdem benötigen Anbieter eine CASP-Zulassung oder müssen als berechtigtes Finanzunternehmen die Voraussetzungen von Artikel 60 erfüllen. Die ESMA hat Anbieter ohne Berechtigung aufgefordert, ihr EU-Geschäft geordnet abzuwickeln. Eine klassische Bank kann Artikel 60 nutzen, wenn sie ihrer Heimataufsicht mindestens 40 Arbeitstage vor dem ersten Kryptodienst die vollständigen vorgeschriebenen Informationen übermittelt. Kunden können den Status eines Anbieters im ESMA- oder BaFin-Register prüfen.
Kommende Termine zu Krypto-Compliance in Deutschland
Finance Loop und die CASP-Lizenz
CASP-Zulassung, Compliance und Verwahrung waren Themen beim Forum für Digitale Vermögenswerte, einem deutschsprachigen Forum mit Finance Loop als Partner. Finance Loop ist Partner von OKX, einer Krypto-Börse mit MiCA-Lizenz in Europa. Beim Bybit EU Crypto Evening im TechQuartier sprach ein Senior Policy Director über Compliance unter MiCAR. Die CASP-Lizenz gehört zum Track Risiko & Compliance von Finance Loop. Verwandte Seiten: MiCA in Deutschland, MiCAR und Krypto-Verwahrung.
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Wofür steht CASP?
CASP steht für Crypto-Asset Service Provider, den Begriff, den MiCA für berechtigte Anbieter von Kryptodiensten verwendet: Verwahrung, Tausch, Betrieb einer Handelsplattform, Beratung oder Portfolioverwaltung. Eine Krypto-Börse benötigt grundsätzlich eine Zulassung nach Artikel 63. Eine klassische Bank kann Kryptodienste nach Artikel 60 erbringen, wenn sie ihrer Heimataufsicht mindestens 40 Arbeitstage vor dem ersten Dienst die vorgeschriebenen vollständigen Informationen übermittelt; eine zusätzliche CASP-Zulassung nach Artikel 63 ist dafür nicht erforderlich.
Wie viel Kapital verlangt eine CASP-Lizenz?
Anhang IV von MiCA setzt 50.000 Euro für Klasse 1 an, einschließlich Beratung, Portfolioverwaltung und Transferdiensten, 125.000 Euro für Klasse 2 mit Verwahrung oder Tausch und 150.000 Euro für Klasse 3 mit Handelsplattformbetrieb. Artikel 67 verlangt aufsichtsrechtliche Sicherheiten mindestens in Höhe des höheren Betrags aus dem zutreffenden Klassenminimum und einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Geeignete Eigenmittel, Versicherung oder vergleichbare Garantie sowie Kombinationen sind zulässig; Finanzunternehmen unter Artikel 60 sind von Artikel 67 ausgenommen. Bei neuen Anbietern zählt ein Viertel der geplanten fixen Gemeinkosten der ersten zwölf Monate.
Gilt eine CASP-Lizenz in der ganzen EU?
Eine CASP-Zulassung einer nationalen Aufsicht wie der BaFin ermöglicht Dienste in anderen EU-Mitgliedstaaten ohne separate Zulassung je Land. Nach Artikel 65 meldet der Anbieter seiner Heimataufsicht die Zielländer, Dienste und das geplante Startdatum; diese leitet die Informationen an die zuständigen Gastlandaufsichten weiter. Der Anbieter darf nach Mitteilung dieser Weiterleitung beginnen, spätestens jedoch 15 Kalendertage nach Übermittlung der vollständigen Informationen an die Heimataufsicht.
Die CASP-Lizenz und Finance Loop
Finance Loop war Partner des Forums für Digitale Vermögenswerte, bei dem CASP-Zulassung und Verwahrung auf der Agenda standen, und Finance Loop ist Partner von OKX, einer Krypto-Börse mit MiCA-Lizenz in Europa. Beim Bybit EU Crypto Evening in Frankfurt sprach ein Senior Policy Director über Compliance unter MiCAR. Die CASP-Lizenz gehört zum Track Risiko & Compliance von Finance Loop.
Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk, das die institutionelle Nutzung neuer Technologien im Finanzwesen fördert, wie KI, digitale Zahlungen sowie Cloud- und Blockchain-Lösungen. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, Fähigkeiten und persönliche Netzwerke in diesen Bereichen aufzubauen: Investment & digitale Vermögenswerte, Zahlungsverkehr & digitales Geld, Digitale Infrastruktur & Souveränität und Risiko & Compliance.