White-Label-Banking
White-Label-Banking ist ein Vertriebsmodell, bei dem eine lizenzierte Bank, ein E-Geld-Institut oder ein Zahlungsinstitut Konten, Karten, Kredite oder Zahlungen bereitstellt, die ein Partnerunternehmen unter eigener Marke verkauft. Kunden sehen in der App und auf der Karte nur den Namen des Partners, während Vertrag, Lizenz und Kundengeld im Hintergrund beim Anbieter liegen.
Partner kann ein Händler, ein Softwarehaus, ein Telekommunikationsanbieter oder ein Fintech ohne eigene Lizenz sein. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde stellte im Oktober 2025 fest (auf Englisch), dass 35 Prozent der Banken in ihrer Risikoumfrage vom Frühjahr das Modell nutzen. Dasselbe Muster gibt es inzwischen bei Debit- und Kreditkarten, Buy now, pay later, Kryptohandel und Investmentfonds.
Wer die Lizenz hält und wer haftet
Der Kunde schließt den Vertrag mit dem Anbieter, auch wenn App, Kartendesign und Marketing dem Partner gehören. In ihrem Bericht zum White Labeling (auf Englisch) beschreibt die EBA den Anbieter als die Stelle, die letztlich für die Einhaltung der Aufsichtsregeln verantwortlich ist. Der Anbieter führt in der Regel die Geldwäscheprüfung durch, kontrolliert die Kundengelder, führt die Aufzeichnungen für das Meldewesen und bearbeitet am Ende die Beschwerden, während der Partner die Kundenschnittstelle betreibt, Onboarding-Daten sammelt und das Produkt vermarktet.
Der Partner arbeitet meist unter der Lizenz seines Anbieters, als Zahlungsagent, als E-Geld-Vertreiber oder als vertraglich gebundener Vermittler, ein Modell, das auch Lizenz as a Service heißt. Ein Partner, der selbst eine erlaubnispflichtige Tätigkeit übernimmt und etwa Kundengeld hält, braucht eine eigene Lizenz. Vor Vertragsschluss prüfen Anbieter das Geschäftsmodell und die Eigentümer eines künftigen Partners, weil die Geldwäscheregeln sie verpflichten, die Risiken ihrer Vertriebswege zu bewerten.
Konten, Karten, Kredite und Krypto unter fremder Marke
Die EBA ordnet die Produkte, die Banken und Zahlungsfirmen über Partner verkaufen, drei Gruppen zu. Die erste umfasst Konten und Zahlungen, darunter Einlagenkonten, E-Geld, die Kartenausgabe und die Kartenakzeptanz für Händler. Die zweite umfasst Kredite, von Buy now, pay later bis zu Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen, die dritte Open-Banking-Dienste wie Kontoinformationen. Am häufigsten treten Kreditinstitute und E-Geld-Institute als Anbieter auf, danach folgen Zahlungsinstitute.
White Labeling reicht inzwischen über Konten und Karten hinaus bis zu Kryptowerten und Investmentfonds. Die EBA erwartet, dass sich das Modell im Kryptosektor ausbreitet, wo Firmen Kryptodienste unter eigener Marke anbieten können, ohne eine MiCA-Lizenz zu beantragen, so wie Banken es bei Crypto as a Service tun. Bei Fonds legt eine lizenzierte Verwaltungsgesellschaft einen White-Label-Fonds für einen Initiator auf, dessen Strategie und oft auch dessen Namen der Fonds trägt.
KYC beim Onboarding: Auslagerung oder Rückgriff
Erhebt der Partner beim Onboarding die Identitätsdaten, sieht die EBA zwei mögliche Rechtsformen. Bei einer Auslagerung wendet der Partner die Geldwäschemaßnahmen im Auftrag und nach Vorgabe des Anbieters an, und der Anbieter bleibt voll dafür verantwortlich. Bei einem Rückgriff auf Dritte prüft ein Partner, der selbst den Geldwäscheregeln unterliegt, seine Kunden nach eigenen Verfahren, und der Anbieter stützt sich darauf nach Artikel 25 und 26 der Geldwäscherichtlinie.
In beiden Fällen braucht der Anbieter Zugriff auf die KYC-Unterlagen, Transaktionsdaten und Überwachungsergebnisse beim Partner, sonst riskiert er einen Verstoß gegen eigene Geldwäschepflichten. Partner-Apps und Schnittstellen, von denen der Anbieter abhängt, fallen unter die IKT-Drittparteienregeln von DORA, und für andere Dienste veröffentlichte die EBA im September 2026 Leitlinien zum Drittparteienrisiko (auf Englisch), die ihre Auslagerungsleitlinien von 2019 ablösen, sobald sie gelten. In der Schweiz verlangt das FINMA-Rundschreiben 2018/3, dass Bank, Prüfgesellschaft und FINMA eine ausgelagerte Funktion beim Dienstleister jederzeit und uneingeschränkt prüfen können.
Einlagensicherung, wenn eine Bank mehrere Marken bedient
Geld auf einem White-Label-Konto bei einer Bank schützt die Einlagensicherung dieser Bank, nicht der Partner. Die EU-Einlagensicherungsrichtlinie deckt bis zu 100.000 Euro je Einleger und Kreditinstitut und rechnet alle Einlagen bei derselben Bank zusammen. Wer Geld in zwei Apps hält, die auf derselben Partnerbank laufen, hat deshalb für beide zusammen einmal 100.000 Euro Schutz. Die Richtlinie verlangt, dass Banken, die unter verschiedenen Marken auftreten, ihre Einleger darüber klar informieren.
Ein E-Geld-Institut nimmt keine Einlagen an, deshalb bietet eine Marke auf Basis einer E-Geld-Lizenz gar keine Einlagensicherung. Das E-Geld-Institut sichert das Kundengeld stattdessen getrennt vom eigenen Vermögen, damit Kunden es zurückbekommen, wenn das Institut ausfällt.
Wenn der Anbieter hinter der Marke ausfällt
Am 26. Juni 2020 untersagte die britische Financial Conduct Authority (auf Englisch) der Wirecard Card Solutions, dem britischen E-Geld-Emittenten der Wirecard-Gruppe, wegen der Ereignisse bei der deutschen Mutter Wirecard AG alle regulierten Tätigkeiten. Karteninhaber konnten ihre Karten nicht nutzen, bis die FCA der Firma erlaubte, ab 0:01 Uhr am 30. Juni wieder E-Geld auszugeben und Zahlungsdienste zu erbringen. In einer Mitteilung (auf Englisch) riet die FCA Kunden mit weiteren Problemen, sich direkt an ihren Kartenanbieter zu wenden. Die EBA nennt genau diese Abhängigkeit als Risiko: Ein Partner verliert sein Produkt, wenn der Anbieter ausfällt oder seine Lizenz verliert.
Die EBA beschreibt außerdem das Step-in-Risiko: Ein Finanzinstitut stützt einen Partner außerhalb seiner Gruppe, um den eigenen Ruf zu schützen, wie es mehrere Banken in der Finanzkrise 2008 bis 2010 für Fonds taten, an die sie Kunden vermittelt hatten. Banken müssen solche Risiken vorab für ihre Kapitalplanung erfassen, für andere Arten von Finanzinstituten gilt diese Pflicht nicht.
Kommende Fintech- und Payments-Events
Was ist White-Label-Banking?
White-Label-Banking ist ein Modell, bei dem eine lizenzierte Bank oder Zahlungsfirma Konto, Karte oder Kredit bereitstellt und ein Partner das Produkt unter eigener Marke verkauft. Der Vertrag besteht mit dem lizenzierten Anbieter, deshalb richten sich Beschwerden, Einlagensicherung und Aufsicht nach dem Anbieter und nicht nach der Marke in der App.
Ist White-Label-Banking dasselbe wie Banking as a Service?
Beide überschneiden sich, doch die EBA behandelt sie in ihrem Bericht als getrennte Begriffe. Banking as a Service ist die Erbringung von Bankdiensten über Vermittler, die keine Banken sind, und zählt nur dann als White Labeling, wenn allein die Marke des Partners gegenüber dem Kunden auftritt. Eine Co-Branding-Karte, die die Namen von Bank und Partner zeigt, fällt nicht unter die Definition der EBA.
Wie funktioniert eine White-Label-Kreditkarte?
Ein lizenzierter Emittent, meist eine Bank oder ein E-Geld-Institut, gibt die Karte aus und hält das Geld oder den Kreditrahmen dahinter, während die Marke die Karte gestaltet und die App betreibt, in der Kunden sie nutzen. Bei einer Kreditkarte vergibt der Emittent den Kredit und ist daher für die Kreditwürdigkeitsprüfung verantwortlich, auch wenn die Marke die Antragsdaten erhebt.
Braucht ein White-Label-Partner eine BaFin-Lizenz?
Der Partner braucht keine eigene Lizenz, solange alles, was er tut, von der Lizenz des Anbieters gedeckt ist, etwa als Zahlungsagent oder als vertraglich gebundener Vermittler eines Wertpapierinstituts. Die BaFin trägt Zahlungsagenten in ihr öffentliches Zahlungsinstituts-Register ein, das zeigt, welches Institut hinter einer Marke mit Zahlungsdiensten steht.
Beispiele für White-Label-Banking in Europa
Banken in Deutschland verkaufen Kryptohandel unter eigenem Namen über Bitpanda Enterprise, und die Volksbanken bieten meinKrypto mit Verwahrung durch Boerse Stuttgart Digital an. Unter den Anbietern für Konten und Karten liefert die Ephelia Group Konten, Zahlungen und Kartenausgabe als White-Label-Produkt an Fintechs und Vermögensverwalter.
White-Label-Banking und Finance Loop
Finance Loop behandelt White-Label-Banking im Bereich Digitale Infrastruktur und Souveränität, der sich mit den Plattformen hinter Finanzprodukten und ihren Anbietern befasst. Die Bankseite dieser Modelle in Deutschland behandelt Finance Loop unter Banking as a Service, einschließlich der Aufsicht der BaFin über Partnerbanken.
Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk und will die institutionelle Nutzung neuer Technologien im Finanzwesen voranbringen, wie KI, digitale Zahlungen sowie Cloud- und Blockchain-Lösungen. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, Kompetenzen und persönliche Netzwerke in diesen Bereichen aufzubauen: Investment und digitale Vermögenswerte, Zahlungsverkehr und digitales Geld, Digitale Infrastruktur und Souveränität und Risiko und Compliance.